Der italienische Ex-Regierungschef Silvio Berlusconi muss seiner ehemaligen Ehefrau Veronica Lario einen Unterhalt von drei Millionen Euro im Monat, 36 Millionen Euro im Jahr, zahlen. Dies beschloss ein Gericht im Mailand, das im Streit zwischen den Ex-Eheleuten um die Alimente entscheiden musste.
Die 56-jährige Lario wird auf die Villa in Macherio bei Mailand verzichten müssen, in der sie mit dem Ex-Premierminister und den gemeinsamen drei Kindern über 20 Jahre lang gelebt hatte. Dies berichtete die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ am Freitag.
Die Villa Belvedere Visconti di Modrone, die Lario für sich beansprucht hatte, ist ein neoklassizistisches Gebäude im Wert von 78 Millionen Euro mit einem 120’000 Quadratmeter grossen Park in Macherio unweit von Mailand.
43 Mio. pro Jahr verlangt
Mit dem Urteil geht ein Streit um die Alimente zu Ende, der nach der Trennung des Paares im Mai 2009 begonnen hatte. Lario hatte Alimente in Höhe von 43 Millionen Euro im Jahr verlangt. Der 76-jährige Berlusconi hatte mit einem Angebot von 300’000 Euro im Monat erwidert, die die Ex-Schauspielerin nicht akzeptiert hatte.
Lario hatte bei einem Mailänder Gericht eine Scheidungsklage eingereicht, in der sie die Untreue ihres Mannes für das Scheitern der Ehe verantwortlich machte.
Im Mai 2009 hatte Veronica Lario international für Aufregung gesorgt, als sie die Scheidung öffentlich ankündigte und mit Berlusconis Teilnahme an einer Geburtstagsparty der damals gerade erst 18 Jahre alt gewordenen Schülerin Noemi Letizia begründete. Auch, dass etliche Showgirls und Models von Berlusconis Partei als Kandidatinnen für die Europawahl aufgestellt wurden, führte sie als Grund an.
Mit 28-Jähriger verlobt
Silvio Berlusconi hatte erst vor zwei Wochen seine Verlobung mit der 28-jährigen Francesca Pascale bekannt gegeben. Der „Cavaliere“ war bereits zwei Mal verheiratet. Seine zweite Ehefrau hatte ihn 2008 wegen Affären mit jüngeren Frauen verlassen.
Derzeit läuft ein Gerichtsprozess gegen Berlusconi wegen eines Sex-Skandals in Verbindung mit einer Minderjährigen.