Bern zahlt Ausbildung von nordkoreanischen Offizieren nicht mehr

Der Bund finanziert die Ausbildung von nordkoreanischen Offizieren im Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik nicht mehr. Das Verteidigungsdepartement begründete den Finanzierungsstopp unter anderem mit der Kritik mehrerer Parlamentarier im letzten Jahr.

Soldaten während einer Schiessübung (Archiv) (Bild: sda)

Der Bund finanziert die Ausbildung von nordkoreanischen Offizieren im Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik nicht mehr. Das Verteidigungsdepartement begründete den Finanzierungsstopp unter anderem mit der Kritik mehrerer Parlamentarier im letzten Jahr.

Der Bund zahlt die Ausbildung von Offizieren aus Nordkorea nicht mehr, bestätigte Karin Suini, Sprecherin des Verteidigungsdepartements (VBS) am Donnerstag eine Meldung des Westschweizer Radios RTS. Nordkoreanische Offiziere können sich laut Suini aber dennoch weiterhin am Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) ausbilden lassen – allerdings auf eigene Kosten. Das GCSP ist vom VBS unabhängig.

Seit 2011 sind acht Offiziere aus Nordkorea in Genf mit Unterstützung des Bundes in den Genuss einer Ausbildung gekommen. 160’000 Franken wurden dafür aufgewendet. Die finanzielle Unterstützung für Offiziere aus dem vom stalinistischen Alleinherrscher Kim Jong Un regierten Land war im Frühling 2014 in die Kritik geraten.

VBS verteidigt Praxis

Das VBS verteidigte die Finanzierung damals: Indem es «den nordkoreanischen Teilnehmern die Möglichkeit biete, die Welt ein bisschen besser zu verstehen», werde der Frieden gefördert. Das VBS hoffte zudem, dadurch zu einer Öffnung des kommunistischen Regimes beizutragen.

Für Schlagzeilen gesorgt hatte insbesondere eine Schiessübung, an der zwei Nordkoreaner teilgenommen hatten. Der Berufsoffizier, der den Anlass im Rahmen eines GCSP-Kurses des Zentrums für Sicherheitspolitik Genf organisiert hatte, musste sich später vor der Militärjustiz verantworten.

Der Untersuchungsrichter beurteilte das Vergehen als «leichten Fall» und beantragte dem zuständigen Kommandanten Heer, den verantwortlichen Berufsoffizier mit einer Disziplinarstrafe zu belegen. Das Strafmass wird vom Kommandanten festgelegt und der Öffentlichkeit nicht kommuniziert.

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