Berner Behörden müssen Verfahren zu „Schlitzer“-Inserat übernehmen

Die Berner Strafverfolgungsbehörden müssen gegen ihren Willen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem SVP-Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat im Kompetenzstreit um die Zuständigkeit ein Machtwort gesprochen.

Im Rahmen der SVP-Initiative "Masseneinwanderung stoppen" wurde das "Schlitzer"-Inserat geschaltet (Archiv) (Bild: sda)

Die Berner Strafverfolgungsbehörden müssen gegen ihren Willen das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem SVP-Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ übernehmen. Das Bundesstrafgericht hat im Kompetenzstreit um die Zuständigkeit ein Machtwort gesprochen.

Die SVP hatte das Inserat „Kosovaren schlitzen Schweizer auf!“ Ende August 2011 im Rahmen ihrer Initiative „Masseneinwanderung stoppen“ geschaltet. Zwei Kosovaren reichten kurz darauf Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung gegen die für die Publikation verantwortlichen Personen und gegen die SVP Schweiz selber ein.

Ort des Versandes entscheidend

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ersuchte in der Folge die Berner Strafverfolgungsbehörden um Übernahme des Verfahrens, weil das Generalsekretariat der SVP Schweiz in der Bundesstadt liege. Die Berner Oberstaatsanwaltschaft verneinte jedoch ihre Zuständigkeit trotz wiederholter Anfrage aus Zürich.

Das Bundesstrafgericht hat nun ein Machtwort gesprochen und die Berner Behörden verpflichtet, mutmassliche Delikte im Zusammenhang mit dem Inserat zu verfolgen und zu beurteilen. Entscheidend ist laut den Richtern in Bellinzona, dass der Gerichtsstand in solchen Fällen am Ort des Versandes der fraglichen Publikation liegt.

Nach dem heutigen Stand der Ermittlungen sei davon auszugehen, dass das Inserat den Redaktionen vom Generalsekretariat der SVP in Bern zugeschickt worden sei. Allfälliger Tatort sei damit Bern. Im übrigen sei mittlerweile bekannt, dass die erste Anzeige in Bern und nicht in Zürich erfolgt sei.

Messerattacke auf Schwinger

Das fragliche Inserat hatte thematisch einen Vorfall aufgenommen, der im bernischen Interlaken geschehen war. Ein 32-Jähriger Kosovare hatte im August 2011 in einer Gartenwirtschaft einen Schwinger und SVP-Grossratskandidaten mit einem Messer erheblich am Hals verletzt.

Der Täter wurde vom Regionalgericht Oberland vor drei Wochen wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ihr Inserat schwächte die SVP nach Protesten später ab mit der Verwendung des Singulars „Kosovare schlitzt Schweizer auf!“.

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