2013 wurde im Berner Vorort Ostermundigen ein Rentnerpaar in seiner Wohnung brutal überfallen. Der 73-Jährige erlag wenig später einem Herzinfarkt. Ein Berner Gericht verurteilte die beiden Täter nun wegen vorsätzlicher Tötung zu Freiheitsstrafen von bis zu 16 Jahren.
Die beiden Verurteilten – ein 31-jähriger Mann aus der Dominikanischen Republik und ein 25-jähriger Schweizer – hatten es an jenem Novemberabend 2013 eigentlich auf den Nachbarn des Ehepaars abgesehen. Beim Dominikaner sollten sie einen Pass beschaffen – notfalls mit Gewalt. Dazu angestiftet hatte sie dessen Ex-Frau, die damit belegen wollte, dass der Mann unter falschem Namen in der Schweiz lebte.
Nachdem im oberen Stock niemand die Türe öffnete, trafen die beiden maskierten Männer im unteren Stock auf den Rentner. Ob dieser die Türe geöffnet hatte, um nachzuschauen, was im Treppenhaus los war oder ob die Täter beim Ehepaar klingelten, blieb unklar. Fakt sei, dass die Situation «explodiert» sei, erklärte der Präsident des fünfköpfigen Regionalgerichtes bei der Urteilsverkündigung vom Donnerstag.
«Kaum zu überbietende Brutalität»
Die beiden Männer seien mit einer «kaum zu überbietenden Brutalität» auf den 73-Jährigen und seine 67-jährige Ehefrau, die auf dem Sofa geschlafen hatte, losgegangen. Die Frau leidet aufgrund der Schläge ins Gesicht bis heute an einem posttraumatischen Verlust des Geruchssinnes.
Ihr Ehemann verstarb rund 24 Stunden nach dem Überfall im Spital an einem Herzversagen – laut medizinischen Gutachten eine direkte Folge des Sauerstoffmangels, die der Mann erlitten hatte, weil der Täter auf seiner Brust gekniet hatte. Das Gericht folgte deshalb der Anklage, die auf vorsätzliche Tötung plädiert hatte.
Der 31-jährige Dominikaner soll für 16 Jahre, sein 25-jähriger Komplize für 15,5 Jahre ins Gefängnis. Damit blieben die Richter bei der Strafzumessung leicht unter den Anträgen der Staatsanwältin, die 17 beziehungsweise 16 Jahre und 3 Monate gefordert hatte.
Verteidigung bestritt Kausalzusammenhang
Der amtliche Verteidiger des Dominikaners bestritt den Kausalzusammenhang zwischen dem Überfall und dem Tod des Rentners und plädierte auf schwere Körperverletzung. Dafür forderte er für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren.
Der Verteidiger seines mutmasslichen Komplizen plädierte mangels Beweisen gar auf Freispruch. Im Gegensatz zum Dominikaner, den DNA-Spuren überführten, bestritt der Schweizer, die Wohnung des Ehepaars überhaupt betreten zu haben. Diese Darstellung wies das Gericht als «zynische Schutzbehauptung» zurück.
Ebenfalls vor Gericht stand eine 37-jährige Dominikanerin, welche die beiden Männer angeheuert hatte. Sie wurde wegen Anstiftung zu versuchtem einfachen Raub zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Offen blieb am Donnerstag, ob die drei Verurteilten das Verdikt anfechten werden.