Der Kapitalbezug aus der zweiten Säule solle eingeschränkt werden, hörte man vergangene Woche aus dem Bundeshaus. Nun korrigiert Bundesrat Berset diese Aussage: Dies sei nur eine von mehreren Möglichkeiten, die aktuell geprüft würden.
Bundesrat Alain Berset sieht Klärungsbedarf nach den heftigen Reaktionen auf den Vorschlag, den Kapitalbezug aus der zweiten Säule einzuschränken. In Interviews mit der Sonntagspresse räumt er eine unglückliche Kommunikation ein und relativiert das Vorhaben.
«Die Kommunikation war wohl etwas zu forsch», sagte Berset im Interview mit der «NZZ am Sonntag». Fakt sei, dass verschiedene Möglichkeiten geprüft würden, um das System der Ergänzungsleistungen zu optimieren und für eine sichere erste und zweite Säule zu sorgen. «Die Kapitalbezüge sind ein Aspekt.»
Geäussert hat sich Berset auch in den Zeitungen «Le Matin Dimanche», «Ostschweiz am Sonntag», «Schweiz am Sonntag», «SonntagsZeitung» und «Zentralschweiz am Sonntag».
Er zeigte sich überrascht über die Kritik – der Hauseigentümerverband befürchtet etwa, der Erwerb eines Eigenheims könnte markant erschwert werden. Der Bundesrat habe schon im November angekündigt, dass er das Thema angehen wolle, sagt Berset.
Die Zunahme der Ergänzungsleistungen zur AHV um 1,5 Mrd. Franken in sechs Jahren wird – aufgrund anekdotischer Belege – unter anderem auf vermehrte Kapitalbezüge aus der zweiten Säule zurückgeführt: Leute lassen sich ihre Altersersparnisse auszahlen, verjubeln diese und machen dann im Rentenalter beim Staat die hohle Hand.
Dass ein Zusammenhang durch Statistiken und Studien nicht erhärtet ist, gibt Berset zu: Es gebe Fälle von unverantwortlichem Umfang mit vorbezogenem Rentenbezug. «Aber wir wissen noch nicht genug», sagte er. Daran werde gearbeitet. «Bevor das Parlament über eine Vorlage berät, werden wir die Zusammenhänge genauer kennen.» Es liege ja auch erst ein Richtungsentscheid vor.
Verhältnismässige Lösung
Ausserdem kündigt Berset eine «verhältnismässige» Lösung an, welche die verschiedenen Lebenssituationen berücksichtigen werde. «Es ist nicht dasselbe, ob sich jemand mit 55 Jahren und dem Geld der zweiten Säule selbständig macht oder mit 40 in ein eigenes Haus investieren will.»
Grundsätzlich gehe es darum, dass «die verantwortungsvollen Bürger nicht mit ihren Steuergeldern für diejenigen bezahlen sollen, die das System ausnutzen», sagte Berset. Der Sozialminister betont auch, dass die Einschränkung nur für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gelten solle. «An den Kapitalbezügen im überobligatorischen Teil wollen wir nichts ändern.»
Für «abenteuerlich» und «daneben» hält Berset die Befürchtung seiner Kritiker, allein die Ankündigung der Einschränkung werde den Immobilienmarkt anheizen: «Das würde ja bedeuten, dass Leute, die gar nicht bauen wollen, nun auf Grund eines Communiqués sofort ihre Pläne ändern.»