Die Invalidenversicherung soll Jugendliche mit Beeinträchtigungen auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle besser unterstützen. Hilfestellungen sind auch für psychisch Beeinträchtigte geplant. Der Bundesrat hat Korrekturen der IV in die Vernehmlassung gegeben.
Der Übergang von der Schule ins Erwerbsleben sei für Jugendliche mit psychischen und anderen Beeinträchtigungen ein heikler Moment, sagte Sozialminister Alain Berset am Montag in Bern vor den Medien. Während die Zahl der neuen Renten der Invalidenversicherung (IV) allgemein zurückgegangen sei, sei das bei jungen Erwachsenen nicht der Fall.
Früherfassung bei Jugendlichen
«Bei den Jugendlichen gibt es deshalb Optimierungsbedarf», sagte Berset. Der Bundesrat schlage dazu mehrere Massnahmen vor. Unter anderem setzt er auf Früherfassung und sozialberufliche Integrationsmassnahmen sowie auf Case Management. Bei Erwachsenen hätten sich diese Massnahmen bewährt, schrieb das EDI.
Weiter vorgesehen ist unter anderem eine Mitfinanzierung der kantonalen Brückenangebote. Die erste berufliche Ausbildung von Jugendlichen mit Beeinträchtigungen soll sich stärker am Bedürfnis der Arbeitgeber ausrichten. Die IV soll Jugendliche zudem vermehrt beraten und begleiten.
Ansetzen will der Bundesrat auch bei den IV-Taggeldern für junge Leute. Deren Höhe soll neu nach den Lehrlingslöhnen ausgerichtet werden. Heute kann es vorkommen, dass Jugendliche mit IV-Taggeld finanziell besser dastehen als gleichaltrige Lehrlinge. Im Gegenzug wird der Anspruch auf Taggelder vorverlegt: Neu besteht der Anspruch nicht erst ab 18 Jahren, sondern ab dem Beginn einer Ausbildung.
Der Bundesrat will ausserdem die veraltete Liste der von der IV anerkannten Geburtsgebrechen aktualisieren – die IV bezahlt die Behandlung solcher Gebrechen für Kinder. Namentlich aufgenommen werden sollen gewisse seltene Krankheiten. Auch soll der Übergang der 20-Jährigen von der IV zur Krankenkasse vereinfacht werden.
Personalverleih für psychisch Beeinträchtigte
Spezifische Massnahmen plant der Bundesrat auch für Erwachsene mit psychischen Beeinträchtigungen. Sie sollen ihre Arbeitsstellen erst gar nicht verlieren oder öfter als heute zurück in den Arbeitsmarkt finden. Neu schlägt der Bundesrat einen Personalverleih vor.
Damit könnten Arbeitgeber ohne Risiko mögliche Angestellte kennenlernen und diese erhielten die Chance, sich an einer Stelle zu bewähren, sagte Berset dazu. Der Personalverleih soll den bereits bestehenden Arbeitsversuch ergänzen.
Menschen mit psychisch bedingtem Invaliditätsrisiko sollen nach dem Willen des Bundesrates noch früher erfasst und über die berufliche Eingliederung hinaus von der IV beraten werden.
Um die Vermittlungschancen zu verbessern, wird die mögliche Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung auf 180 Tage verdoppelt. Die an der Wiedereingliederung beteiligten Stellen sollen zudem verstärkt zusammenarbeiten. Länger anwenden will der Bundesrat auch die sozialberuflichen Integrationsmassnahmen.
Neuer Anlauf für stufenloses Rentensystem
Wieder aufgenommen hat der Bundesrat zudem das stufenlose Rentensystem. Es war das Kernstück der vom Parlament im Juni 2013 versenkten IV-Revision 6b. Das heutige System sieht Viertelrenten, halbe Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten vor.
Mit dem heutigen Stufensystem sei es für viele IV-Rentnerinnen und -Rentner nicht mehr attraktiv, eine Erwerbsarbeit zu suchen, weil wegen Schwelleneffekten ihr verfügbares Einkommen damit nicht höher werde, begründete das EDI den Vorschlag.
In der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, eine IV-Rente entweder ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent oder 70 Prozent auszurichten. Es handele sich um die bei der Revision 6b am meisten diskutierten Varianten, sagte Berset.
Sparen nicht im Vordergrund
Einsparungen stünden bei der Vorlage nicht im Vordergrund, betonte Berset. «Die Sanierung der IV ist auf gutem Kurs.» Es gehe um inhaltliche Korrekturen. Bis zum 18. März können sich in der Vernehmlassung Interessierte dazu äussern.
Die hoch verschuldete IV schreibt laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen seit 2012 schwarze Zahlen. Dank Ertragsüberschüssen konnte sie ihre Schulden beim AHV-Fonds von 15 auf 12,8 Milliarden Franken verringern.
Erwartet werden Überschüsse auch nach dem Wegfall der Zusatzfinanzierung aus der Mehrwertsteuer Ende 2017. Gemäss Berechnungen vom vergangenen September soll die IV ihre Schulden bis spätestens 2028 ganz abgebaut haben.