Nun sind die Details der geplanten Rentenreform bekannt: Sozialminister Alain Berset will den Umwandlungssatz für Renten von 6,8 auf 6 Prozent senken, das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65 anheben und die Mehrwertsteuer um maximal 2 Prozentpunkte erhöhen.
Dies hat der Bundesrat am Freitag verabschiedet. Die Leitlinien zur Reform Altersvorsorge 2020 hatte der Bundesrat bereits im November letzten Jahres verabschiedet. Nun legt er die Details dazu vor.
Brisantester Punkt ist die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6 Prozent innerhalb von vier Jahren. Damit die Mindestrenten nicht sinken, sollen sich Arbeitnehmer künftig frühestens mit 62 und nicht mehr mit 58 Jahren pensionieren lassen können. Zur Diskussion steht auch, dass Junge früher als mit 25 Jahren mit dem Sparen beginnen.
Frauen sollen künftig erst mit 65 und nicht wie bisher mit 64 Jahren in den Ruhestand treten. Dieser Plan Bersets war bereits bekannt.
Keine Renten für kinderlose Witwen
Damit die Höhe der AHV-Renten nicht angetastet werden muss, schlägt der Bundesrat eine zusätzliche Finanzierung über die Mehrwertsteuer vor: Sie soll schrittweise um maximal 2 Prozentpunkte erhöht werden.
Ansetzen will der Bundesrat überdies bei den Hinterlassenenrenten. Er will die Waisenrenten erhöhen und im Gegenzug die Renten von Witwen mit Kindern kürzen. Die Zahlungen an kinderlose Witwen sollen ganz gestrichen werden.
Bis Ende Jahr wird der Bundesrat einen Entwurf der Reform in die Vernehmlassung schicken.