Berufsregister für Psychologinnen und Psychologen ab Sommer 2017

Künftig sollen auch Psychologinnen und Psychologen in einem Berufsregister erfasst werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Für die interessierte Öffentlichkeit wird damit Transparenz geschaffen.

Das Psychologieberufegesetz soll für mehr Transparenz und Qualität sorgen. (Symbolbild) (Bild: sda)

Künftig sollen auch Psychologinnen und Psychologen in einem Berufsregister erfasst werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Für die interessierte Öffentlichkeit wird damit Transparenz geschaffen.

Die Verordnung über das Psychologieberuferegister (PsyReg) tritt auf den 1. August 2016 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Damit werde für Psychologieberufe ein Berufsregister geschaffen, wie es das Eidgenössische Departement des Innern beispielsweise für Ärztinnen und Ärzte bereits seit 2008 führt. Es soll ab Sommer 2017 öffentlich zugänglich sein.

Im PsyReg werden nur Psychologinnen und Psychologen registriert, die sich über eine fundierte, eidgenössisch anerkannte Aus- und Weiterbildung in ihrem Fachgebiet ausweisen können.

Dazu gehören alle Psychologinnen und Psychologen, die über einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in den Fachgebieten Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychologie, klinische Psychologie, Neuropsychologie oder Gesundheitspsychologie verfügen.

Patientinnen und Patienten können dem Register etwa entnehmen, welche Psychotherapeutinnen und -therapeuten in ihrem Kanton über eine fundierte, anerkannte Weiterbildung und über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügen.

Damit leiste das neue Register nebst mehr Transparenz auch einen konkreten Beitrag zur Sicherung der Qualität der Dienstleistungen im Gesundheitswesen, schreibt der Bundesrat.

Den kantonalen Behörden erleichtert das Register die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Vollzug des Psychologieberufegesetzes. Sie werden dem PsyReg zum Beispiel ohne weitere Dossierprüfung entnehmen können, ob eine Psychologin oder ein Psychologe die fachlichen Voraussetzungen für die Berufsausübungsbewilligung erfüllt.

Das PsyReg wird technisch auf dem Medizinalberuferegister MedReg aufgebaut und von derselben Stelle im Bundesamt für Gesundheit (BAG) betrieben. Dadurch könnten die Kosten für Einrichtung und Betrieb des PsyReg tief gehalten werden, heisst es in der Medienmitteilung.

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