Berufung gegen Verurteilung von Pussy-Riot-Musikerinnen eingelegt

Im Verfahren gegen die russische Frauenband Pussy Riot hat die Verteidigung Berufung gegen die Urteile eingelegt. Offenbar besteht die Chance, dass die Höhe der Strafe in einem neuen Prozess tiefer ausfällt.

Die Musikerinnen von Pussy Riot im Gericht in Moskau (Archiv) (Bild: sda)

Im Verfahren gegen die russische Frauenband Pussy Riot hat die Verteidigung Berufung gegen die Urteile eingelegt. Offenbar besteht die Chance, dass die Höhe der Strafe in einem neuen Prozess tiefer ausfällt.

Alle Unterlagen seien beim zuständigen Gericht in Moskau eingereicht worden, sagte Verteidigerin Wioletta Wolkowa. Nach Ansicht von Beobachtern könnten die Strafen in einem Berufungsverfahren reduziert werden.

Die russische Polizei sucht noch nach zwei weiteren Mitgliedern von Pussy Riot. Sie setzten sich nach Angaben der Band jedoch inzwischen ins Ausland ab.

Die Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch waren vor gut einer Woche wegen „Rowdytums“ und „Anstiftung zu religiösem Hass“ zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden. Das Urteil war international scharf kritisiert worden.

Die 22, 24 und 30 Jahre alten Frauen hatten bei einem Protestgebet im Februar in einer Moskauer Kathedrale die Muttergottes aufgefordert, den damaligen Regierungschef und heutigen Präsidenten Wladimir Putin zu vertreiben.

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