Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau nimmt das Beschaffungswesen der kantonalen Departemente unter die Lupe. Das beschloss das Büro des Grossen Rats und erteilte der Finanzkontrolle den Auftrag für die Sonderprüfung der Verwaltung.
Geprüft werden solle insbesondere das Vorhandensein von geeigneten Führungs- und Entscheidungsprozessen sowie Kontrollsystemen, teilte das Büro des Grossen Rats am Mittwoch mit.
Zudem wird die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) die Beschaffungen im Asylbereich vertieft behandeln.
Die Finanzkontrolle war im März zum Schluss gekommen, dass das Departement Gesundheit und Soziales bei grösseren Einkäufen mehrmals gegen das Submissionsdekret vorstossen habe. Unwirtschaftliche Einkäufe oder persönliche Bereicherung stellte die Finanzkontrolle jedoch nicht fest.
Auslöser für die Prüfung war die Beschaffung von Möbeln für Asylunterkünfte im Wert von 750’000 Franken und der Vorwurf der Vetternwirtschaft. Zwischen dem für die Möbelbeschaffung verantwortlichen Fachbereichsleiter und der Inhaberin der Firma in Luzern, welche die Möbel lieferte, bestand eine indirekte verwandtschaftliche Beziehung.
Der Zuständige beim Kanton ist der Cousin des Ehemanns der Firmeninhaberin. Die Geschäftsbeziehung zwischen der Sektion Asyl und der Firma wurde mit Wissen der direkten Vorgesetzten geführt. Das verwandtschaftliche Verhältnis war aber nicht bekannt gewesen, wie die Prüfung der Finanzkontrolle weiter ergab. Die Luzerner Firma hatte die Möbel aus Kroatien bezogen.
Verletzung des Amtsgeheimnisses
Im Zusammenhang mit Sonderprüfung zum Fall des Möbelkaufs war es zu einer Verletzung des Kommissions- und Amtsgeheimnisses gekommen. Die «Aargauer Zeitung» zitierte Anfang April aus dem Protokoll der Kommission für Gesundheit und Soziales.
Das Büro des Grossen Rats missbilligt Amtsgeheimnisverletzungen nach eigenen Angaben «ausdrücklich». Diese würden das Vertrauensverhältnis belasten und dazu führen, «dass der Meinungsbildungsprozess in den politischen Gremien gestört wird».
Grossratspräsident Marco Hardmeier (SP) entschuldigte sich bei Frau Landammann und Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli (Grüne) für das Fehlverhalten. Die Oberstaatsanwaltschaft eröffnete ein Strafverfahren gegen unbekannt, um das Leck zu finden.