Die eidgenössische Zollverwaltung erhält Zugriff auf einen Teil der Dokumente, die sie bei einer Hausdurchsuchung bei Urs E. Schwarzenbach sichergestellt hat. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden.
Dem Hotelbesitzer und Kunstliebhaber wird vorgeworfen, illegal Kunst eingeführt zu haben. Schwarzenbach selbst wertet den Entscheid als Erfolg.
«Wir liessen alles versiegeln und haben jetzt vom Bundesstrafgericht Recht bekommen. Die Entsiegelung, die der Zoll verlangt hat, ist zu einem grossen Teil abgelehnt worden. Eine klare Schlappe für den Zoll! Tausende Daten dürfen nicht verwendet werden,» sagte Schwarzenbach am Freitag in einem Interview mit dem Nachrichtenportal watson.
Die Datensätze befinden sich auf einer externen Festplatte, die im April 2013 in einem Nebengebäude von Schwarzenbachs Villa beschlagnahmt worden ist.
Der Besitzer des Zürcher Dolder-Hotels hat sich gegen die Entsiegelung der Daten gewehrt. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat seine Beschwerde nun aber abgewiesen. Sie hat erst über einen Teil der Daten entschieden. Das Verfahren wird weitergeführt, und es wird deshalb noch einen Entscheid geben.
Grün statt rot
Die eidgenössische Zollverwaltung hat Ende Oktober 2012 eine Untersuchung wegen Verdachts der versuchten illegalen Einfuhr von zwei Kunstgegenständen eröffnet.
Weitere Abklärungen ergaben, dass möglicherweise in mehreren Fällen unrichtige Verzollungsinstruktionen erteilt worden sind.
Im Juni 2013 reiste Schwarzenbach am Flughafen Zürich erneut mit zwei Kunstgegenständen und einem Koffer mit 19 antiken Artikeln ein. Dabei benützte er den grünen Durchgang, anstatt den roten, wo die Gegenstände hätten verzollt werden müssen. (Urteil BE.2013.4 vom 14.10.2014)