Beschwerde gegen Abstimmung zu Pflegezentrum in Baden abgewiesen

In Baden kann an der Rechtsformänderung des Regionalen Pflegezentrum weitergearbeitet werden. Der Kanton hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Urnengang vom 22. November 2015 abgewiesen, wie die Stadt Baden am Donnerstag mitteilte.

In Baden kann an der Rechtsformänderung des Regionalen Pflegezentrum weitergearbeitet werden. Der Kanton hat eine Abstimmungsbeschwerde gegen den Urnengang vom 22. November 2015 abgewiesen, wie die Stadt Baden am Donnerstag mitteilte.

Am 22. November sagten die Stimmberechtigten der Stadt Baden mit 3552 zu 932 Stimmen klar Ja zur Umwandlung des Regionalen Pflegezentrums Baden (RPB) in eine Aktiengesellschaft mit öffentlichen Zwecken im Besitz der Stadt Baden. Seit 1979 ist es eine unselbstständige öffentliche Anstalt. Es hat rund 300 Betten.

Der Einwohnerrat hatte dem Vorhaben deutlich zugestimmt. Dennoch gab es auch kritische Stimmen. Die Stadt Baden wollte der neuen AG das ihr gehörende Land und die Gebäude mit einem aktuellen Marktwert von 52 Millionen Franken übertragen.

Damit sollte die AG möglichen Geldgebern für die anstehende Sanierung als Sicherheit Land und Gebäude anbieten können. Das RPB muss in den kommenden Jahren mit einem Aufwand von 25 Millionen Franken saniert werden.

Eine Beschwerde gegen die Abstimmung wurde vom kantonalen Departement Volkswirtschaft und Inneres abgewiesen, wie die Stadt mitteilte. Beschwerden gegen diesen Entscheid seien nicht eingegangen; der Entscheid sei deshalb rechtskräftig. «Die nächsten Schritte zur Rechtsformänderung können nun also angegangen werden.»

Zum Inhalt der Beschwerde und zu deren Absender machte die Stadt in ihrer Mitteilung keine Angaben.

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