Beschwerde gegen Asyl-Entscheid von Oberwil-Lieli AG abgewiesen

Die Stimmberechtigten von Oberwil-Lieli AG werden wohl in einer Referendumsabstimmung entscheiden, ob die Gemeinde die vom Kanton Aargau zugeteilten acht Asylbewerber aufnehmen soll. Der Kanton hat eine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung, Asylsuchende zu beherbergen, abgelehnt.

Die Stimmberechtigten von Oberwil-Lieli AG werden wohl in einer Referendumsabstimmung entscheiden, ob die Gemeinde die vom Kanton Aargau zugeteilten acht Asylbewerber aufnehmen soll. Der Kanton hat eine Beschwerde gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung, Asylsuchende zu beherbergen, abgelehnt.

Gemäss Entscheid der Gemeindeabteilung des Kantons kam der Wille der Stimmberechtigten an der Versammlung trotz der Verwirrung im Abstimmungsverfahren letztlich korrekt zum Ausdruck.

Das Budget 2016 sei in der Schlussabstimmung am 27. November angenommen worden – mit der Änderung, dass die vorgesehenen 290’000 Franken nicht für die Ersatzabgabe bei Verzicht zur Aufnahme von Asylsuchenden verwendet werden dürften.

Die Beschwerde hatte eine Privatperson eingereicht. In einer Stellungnahme teilte der Beschwerdeführer am Donnerstag mit, dass man den Entscheid der Gemeindeabteilung beim kantonalen Verwaltungsgericht anfechten werde.

Die Versammlung unter Leitung von Gemeindeammann und SVP-Nationalrat Andreas Glarner hatte zudem den Auftrag erteilt, dem Kanton mitzuteilen, dass Oberwil-Lieli Asylsuchende aufnehmen wolle und eine Unterkunft suche.

Die «Interessengemeinschaft für ein solidarisches Oberwil-Lieli» hatte den Antrag gestellt. Die Versammlung hiess diesen mit 176 zu 149 Stimmen gut.

Gegen diesen Entscheid, also gegen das Budget 2016 mit dem Zusatzantrag zur Ersatzabgabe, ist das Referendum mit 487 gültigen Unterschriften zustande gekommen.

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