Die geplante Schliessung der Abteilung Geburtshilfe und Gynäkologie im Spital Laufen stösst weiter auf Widerstand: Vier Stimmbürger aus Laufen fechten den Schliessungsentscheid des Baselbieter Landrats mit einer Beschwerde an.
Eingereicht wurde die Beschwerde beim Kantonsgericht sowie beim Bundesrat, wie die Beschwerdeführer am Donnerstag mitteilten. Sie berufen sich auf den Laufentalvertrag, der den dauernden Erhalt von Gynäkologie und Geburtshilfe am Kantonsspital Laufen garantiere.
Der Baselbieter Landrat hatte sich am 11. Dezember für die Schliessung der Geburtenabteilung im Kantonsspital Laufen per Ende 2013 ausgesprochen. Die Beschwerdeführer verlangen nun die Aufhebung dieses Entscheids, weil dieser die verfassungsmässigen Rechte der Laufentaler Bevölkerung verletze. Die Beschwerde kommt nicht überraschend, war sie doch im Landrat bereits angedeutet worden. Für den Erhalt der Geburtsabteilung war vor der Landratsdebatte eine Petition mit rund 7500 Unterschriften eingereicht worden. Zudem hatten am 30. November gegen 100 Personen an einer Kundgebung in Laufen teilgenommen.