Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Anwohners gegen den Umbau und die Erweiterung des Kurtheaters Baden abgewiesen. Der Betroffene rügte vor allem, dass der geplante Erweiterungsbau die Gesamthöhe von 22,6 Meter des bestehenden Bühnenturms erreichen darf.
Der Eigentümer der Liegenschaft kritisierte, dass die geplante Gebäudehöhe einen längeren Schattenwurf auf seine Liegenschaft zur Folge habe.
In seinem Entscheid hat das Bundesgericht festgehalten, dass die Höhe zulässig sei. Zudem würden die öffentlichen Interessen an der Erweiterung gegenüber den Interessen des Beschwerdeführers überwiegen.
Die Stimmberechtigten der Stadt Baden hatten im März 2013 einen Kredit von 34,4 Millionen Franken für das Projekt gutgeheissen. An den Umbau und die Erweiterung des Kurtheaters bezahlt Baden selbst 20,3 Millionen Franken.
Der Kanton Aargau beteiligt sich mit 10,1 Millionen Franken. Die Gemeinden Regio Baden und private Geldgeber steuern je rund 2 Millionen Franken bei.
Mit dem Bauprojekt sollen die Baumängel des Kurtheaters behoben und den einmaligen Charakter des architektonisch wertvollen Bauwerks bewahrt werden. Teile des Theaterbaus, namentlich den als «Sachs-Foyer» bezeichneten Glasanbau, steht unter Denkmalschutz.
Das Kurtheater war 1952 eröffnet worden. Pro Jahr kommen rund 50 Gastspiele auf der einzigen Vollbühne im Aargau zur Aufführung. Das Theater wird zudem an über 60 Abenden als Plattform für verschiedene Anlässe genutzt. (Urteil 1C_240/2016 vom 05.01.2017)