Das Urner System ist für die Parlamentswahl nicht verfassungskonform. Das hat das Bundesgericht am Mittwoch in einer öffentlichen Beratung entschieden. Die Wahlrechtsgleichheit werde mit dem bestehenden Modus zu arg strapaziert.
Das Bundesgericht hat damit eine Beschwerde von Personen aus linken Kreisen gutgeheissen. Es kommt zum Schluss, dass die Erfolgswertgleichheit der einzelnen Stimmen nicht gegeben sei.
Tatsächlich ist das Quorum, das erreicht werden muss, um einen Sitz im Landrat zu erhalten, sehr unterschiedlich hoch. In jenen acht Wahlkreisen, in denen in Uri das Proporzsystem angewendet wird, braucht es zwischen 6,3 und 20 Prozent, um einen Parlamentssitz zu ergattern.
Bei den Landratswahlen gilt in Uri heute in den 20 Gemeinden ein gemischtes Wahlsystem. Zwölf kleinere Gemeinden, die nur einen oder zwei Sitze im 64-köpfigen Parlament haben, wählen im Majorz- die übrigen acht im Proporzsystem.
Gegen diese Organisation setzten sich linke Kreise juristisch zur Wehr. Aus formalen Gründen hatten sie gegen die Landrats-Wahlen vom Februar eine Beschwerde eingereicht.
Sie beantragten beim Bundesgericht, dass der Kanton Uri anzuweisen sei, bis zu den nächsten kantonalen Gesamterneuerungswahlen im Jahr 2020 für eine verfassungskonforme Durchführung zu sorgen.