Beschwerde gegen Wahlerwahrung in Birsfelden abgewiesen

Eine Beschwerde gegen die Erwahrung der Wahl von sechs der sieben Gemeinderäte in Birsfelden ist von der Baselbieter Regierung abgewiesen worden. Das teilte die Regierung am Dienstag mit.

Eine Beschwerde gegen die Erwahrung der Wahl von sechs der sieben Gemeinderäte in Birsfelden ist von der Baselbieter Regierung abgewiesen worden. Das teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die Beschwerde habe sich gegen die Erwahrung der Wahl der sechs Gemeinderatsmitglieder durch die Gemeindekommission gerichtet, nicht jedoch gegen deren Wahl selbst, hiess es zur Begründung des Entscheids bei der Landeskanzlei. Gegen diese sei keine Beschwerde eingereicht worden.

Eine Beschwerde gegen die Wahl selbst sei nur im Fall von Regula Meschberger (SP) eingereicht worden, und diese sei noch vor dem Kantonsgericht hängig. Die Beschwerde gegen die Erwahrung der Wahl der sechs anderen Gemeinderatsmitglieder habe sich aber auf eine Bestimmung im Gemeindereglement bezogen, die bloss besage, dass die Erwahrung durch die Gemeindekommission erfolge.

Wegen der Beschwerde gegen die Wahl Meschbergers hat die Gemeinde die Wahlen ins Gemeindepräsidium verschoben, für welche die SP-Landrätin kandidiert. In der Beschwerde moniert der bei den Gemeindewahlen vom 11. März abgewählte SVP-Gemeinderat Claude Zufferey, dass Meschberger als Primarschulleiterin in Birsfelden nicht in den Gemeinderat wählbar sei.

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