Der Presserat rügt den «Blick»: Er hat eine Beschwerde des ehemaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand weitgehend gutgeheissen. Der «Blick» habe mit seinem Artikel über Hildebrand unter anderem gegen die Wahrheitspflicht verstossen.
Der «Blick» hatte am 13. November 2013 einen Leserbrief der ehemaligen Sekretärin von SVP-Politiker Christoph Blocher zur Titelgeschichte gemacht. Diese erhob schwere Vorwürfe gegen Hildebrand: Er habe seine Gattin aus Raffgier verlassen, schrieb sie unter anderem.
Hildebrand gelangte daraufhin an den Presserat. Der Artikel verletze das Fairnessprinzip, argumentierte er. Der Presserat gab Hildebrand nun in den wesentlichen Punkten Recht, wie er am Freitag mitteilte.
Der «Blick» habe die Unterstellungen der ehemaligen Sekretärin Blochers kolportiert, ohne sich wirklich davon zu distanzieren, kritisiert der Presserat. Mit reisserischen Schlagzeilen im Indikativ seien die Vorwürfe als Tatsachen dargestellt und aufgebauscht worden, obwohl es sich nur um persönliche Spekulationen handelte.
Der «Blick» hatte gegenüber dem Presserat geltend gemacht, dieser Artikel sei infolge eines Missverständnisses zwischen Produktion und Autor entstanden. Zudem habe ihn die Redaktion am folgenden Tag berichtigt.
Aus Sicht des Presserats wurde der Artikel aber nicht korrigiert, sondern «nur weiter gedreht und von der persönlichen in die politische Ecke der Gerüchteküche verschoben». Der «Blick» habe damit gegen die Wahrheitspflicht ebenso verstossen wie gegen die Pflicht zur Anhörung bei schweren Vorwürfen, zur Berichtigung und zur Wahrung der Privatsphäre.