Gegen die an der Urne gutgeheissene Reform der Baselbieter Bezirksverwaltungen und gegen die Aufhebung des Amtsnotariats sind Stimmrechtsbeschwerden eingegangen, wie die Sicherheitsdirektion (SID) am Donnerstag mitteilte. Das verzögere die Reformen um Wochen.
Die Stimmberechtigten hatten die Vorlagen am 17. Juni mit 61 und 58 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen – das Entlastungsrahmengesetz des Sparpaketes hingegen nicht. Zwei Beschwerden aus dem Laufental rügen nun Informationen vor der Abstimmung und Unverträglichkeit der Reform mit dem Laufentalvertrag, wie bei der Landeskanzlei zu erfahren war.
Die Regierung reiche nun die beiden Beschwerden ans Kantonsgericht weiter. Bis die Beschwerden entschieden sind, muss laut SID die Umsetzung des ganzen Reformprojektes namens „Focus“ ruhen. So lange gelten die bisherigen Strukturen und Anlaufstellen in den Bezirksschreibereien weiter.
Die Reform-Planung sei verwaltungsintern weit fortgeschritten; so seien etwa die Vakanzen im Hinblick darauf bewirtschaftet worden. Viele betroffene Mitarbeitende hätten bereits ein Angebot auf Weiterbeschäftigung innerhalb der Zivilrechtsverwaltung auf dem Tisch.
Vier Beschwerden zu einem Abstimmungssonntag
Bei der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts hat man bereits zwei andere Beschwerden zu denselben Abstimmungen auf dem Tisch, wie dort auf Anfrage zu erfahren war. Insgesamt stehen beim Verfassungsgericht also vier Fälle an.
Beim Gericht eingereicht worden war erstens eine Erlass- respektive Verfassungsbeschwerde, die die Unvereinbarkeit der Reform-Vorlagen mit dem Laufentalvertrag rügt. Zweitens hatten zwei Private vor dem Urnengang eine Stimmrechtsbeschwerde deponiert, weil alle Regierungsmitglieder einen Brief des Pro-Komitees signiert hatten.
Letztere Beschwerde plant das Verfassungsgericht im August nach den Sommerferien zu behandeln; der Termin steht noch nicht fest. Bei den anderen sind die Termine noch offener; frühestens denkbar sei die Behandlung bestenfalls ebenfalls im August, wie es weiter hiess.