Besitzer und Ex-Besitzer: Diskussionen um „Mohnfeld bei Vétheuil“

Claude Monets Bild „Mohnfeld bei Vétheuil“ ist erneut in die Schlagzeilen geraten. 2008 war es bei einem spektakulären Raub in Zürich gestohlen worden, nun streiten sich die heutige Besitzerin, die Stiftung Sammlung E.G. Bührle, und Nachkommen des ehemaligen Besitzers, Max Emden.

Streit um Monets "Mohnfeld bei Vétheuil" (Archiv; Quelle: Stapo Zürich und E.G. Bührle Stiftung) (Bild: sda)

Claude Monets Bild „Mohnfeld bei Vétheuil“ ist erneut in die Schlagzeilen geraten. 2008 war es bei einem spektakulären Raub in Zürich gestohlen worden, nun streiten sich die heutige Besitzerin, die Stiftung Sammlung E.G. Bührle, und Nachkommen des ehemaligen Besitzers, Max Emden.

Das Bild befand sich in der Sammlung des deutschen Kaufhaus-Königs Max Emden. Dieser emigirierte von Hamburg ins Tessin, wo er die Brissago-Inseln kaufte. Nach seinem Tod 1940 erbte sein einziger Sohn Hans Erich alles.

1941 emigrierte Hans Erich Emden nach Chile. Seine Flucht dorthin soll er sich weitgehend mit dem Verkauf von Werken aus der Sammlung finanziert haben. In diesem Kontext gelangte das Bild „Mohnfeld bei Vétheuil“ an einen St.Galler Kunsthändler. Später kaufte es Emil Bührle laut Angaben der Bührle-Stiftung „für einige zehntausend Franken“. Heute wird sein Wert auf 25 Millionen geschätzt.

Worum genau gestritten wird, war an einer Medien-Konferenz des Emden-Anwalts im Anschluss an ein Gespräch mit Vertretern der Bührle-Stiftung am Donnerstag in Zürich nicht zu erfahren. „Es hat ein produktiver Gedankenaustausch stattgefunden“, sagte Anwalt Markus H. Stötzel.

Stötzel zeigte sich zuversichtlich für ein weiteres Gespräch, das in den nächsten vier bis sechs Wochen stattfinden soll. Nach Ansicht der Familie Emden gebe es Lücken in der Provenienzgeschichte des Bildes und bei den Kaufumständen. Der Familie sei an Transparenz gelegen.

Bührle: Emden war nicht zum Verkauf genötigt

Wie die Bührle-Stiftung mitteilte, blieb Juan Carlos Emden – der Enkel von Max Emden – im Gespräch „mit seinen konkreten Ansprüchen im Unklaren“. Das Gespräch habe Emden jedoch gefordert mit dem Hinweis, er werde der Stiftung neue Erkenntnisse zum Erwerb des Bildes durch Emil Bührle präsentieren.

Emden habe aber keine Erkenntnisse präsentiert, sondern die Einsetzung eines Schiedsgerichts vorgeschlagen. Allerdings ohne darzulegen, auf welcher Grundlage das Schiedsgericht die Angelegenheit beurteilen soll.

Dagegen verfüge die Stiftung über neue historische Fakten und Unterlagen. Diese würden abschliessend belegen, dass Hans Erich Emden zum Zeitpunkt des Verkaufes des Bildes „über erhebliche finanzielle Mittel verfügte, dass er sich dieser frei bedienen konnte und bediente“. Von einem Verkauf unter Druck und unter Preis kann demnach keine Rede sein.

Aus den Unterlagen gehe hervor, „dass der Verkauf planmässig, mittels professioneller Beratung eines angesehenen Kunsthändlers und zu einem marktüblichen und gar hohen Verkaufspreis erfolgte“.

Bührle-Stiftung sieht sich als rechtmässige Besitzerin

E.G. Bührle und später die Stiftung wurden gemäss Mitteilung „somit rechtmässige und legitime Eigentümer“. Die Stiftung werde das Bild als Teil ihrer Sammlung im Erweiterungsbau des Kunsthauses einem breiten Publikum zugänglich machen können.

Die Stiftung habe sich bereit erklärt, dem Emden-Anwaltsteam diese neuen Erkenntnisse und Unterlagen, die alle in öffentlich zugänglichen Archiven der USA aufbewahrt werden, zugänglich zu machen.

Die Familie Emden kämpft seit einigen Jahren weltweit bei verschiedenen Museen und Kunstsammlungen für Restitutionszahlungen für sogenannte Fluchtkunst. Dabei handelt es sich um Werke, die von ihren Besitzern in einer Notlage zu marktunüblichen Preisen verkauft wurden.

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