Bei der Bekämpfung der organisierten Bettelei in der Schweiz sollen stehlende und bettelnde Roma-Kinder besser gegenüber ihren Drahtziehern geschützt werden. Der Schweizerische Städteverband hat zusammen mit der Stadt Bern und einer Bundesstelle ein Massnahmenpaket ausgearbeitet.
„Der bisherige Umgang mit bettelnden Kindern und Jugendlichen aus dem Ausland griff zu kurz“, sagte Martin Tschirren, stellvertretender Direktor des Schweizerischen Städteverbands, am Dienstag vor den Medien. Die minderjährigen Bettelnden einfach wegzuweisen löste das Problem nicht.
Um wirksame Lösungsansätze zu erarbeiten, rief der Städteverband zusammen mit der Stadt Bern und der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel des Bundes (KSMM) eine Arbeitsgruppe ins Leben. Dies erfolgte zudem in Absprache mit der Konferenz städtischer Polizeidirektorinnen und -direktoren.
Die Arbeitsgruppe verfasste ein Informationspapier, das den Behörden Empfehlungen abgibt. Dabei orientierte sich die Arbeitsgruppe unter anderem am Projekt Agora der Stadt Bern. Diese gilt bei der Bekämpfung der organisierten Bettelei und Kleinkriminalität als Vorreiterin in der Schweiz.
Einer der zentralen Punkte des Berichts betrifft die Perspektive. Die bettelnden und stehlenden Kinder oder Jugendlichen – meist handelt es sich um Angehörige der Roma aus Rumänien und Bulgarien – sind demnach nicht primär als Täter anzusehen, sondern als Opfer.
In den Fängen von Menschenhändlern
Die Minderjährigen kommen in der Regel nicht freiwillig, sondern werden von Menschenhändlern in die Schweiz gebracht, um Geld zu beschaffen. Zum Teil würden Drahtzieher die Kinder den Familien abkaufen, sagte KSMM-Geschäftsführer Boris Mesaric.
Dann bilden sie die Minderjährigen zum Betteln und Stehlen aus. „Wenn die Kinder und Jugendlichen keine Beiträge generieren, erhalten sie Strafen“, führt Mesaric aus. Dazu zählten Schläge, Einsperren oder Nahrungsentzug.
Lösungen müssten deshalb den Schutz der Kinder vor den Hintermännern umfassen und können sich nicht auf rein polizeiliche und ausländerrechtliche Massnahmen beschränken. Zu den Zielen gehören die freiwillige Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in ihre Herkunftsländer sowie ihre Reintegration in die dortige Gesellschaft.