Betreiber von AKW erhalten mehr Zeit

Die AKW bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, um aufzuzeigen, dass ihre Anlagen gegen extreme Wetterereignisse ausreichend geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verlängert die Frist für die Einreichung der Papiere bis Mitte 2014.

Das Atomkraftwerk Leibstadt im Kanton Aargau (Bild: sda)

Die AKW bekommen ein halbes Jahr mehr Zeit, um aufzuzeigen, dass ihre Anlagen gegen extreme Wetterereignisse ausreichend geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verlängert die Frist für die Einreichung der Papiere bis Mitte 2014.

Die Frist wäre Ende dieses Jahres abgelaufen. Nun hat das ENSI diese um ein halbes Jahr verlängert. Spätestens bis dann müssen die AKW-Betreiber den Nachweis erbringen, dass extreme Winde, Tornados, Starkregen und aussergewöhnlich hohe Schneelasten den fünf Schweizer Kernkraftwerken nichts anhaben können. Von der Stärke her handelt es sich um Wetterereignisse, die einmal in 10’000 Jahren oder seltener vorkommen.

Auch Bedingungen wie Trockenheit, Hagel, Eisregen, Vereisung oder Waldbrand sowie Kombinationen von Wetterereignissen müssen betrachtet werden. Bis Ende 2014 muss zudem der Nachweis über getroffene Massnahmen bei extremen Luft- und Wassertemperaturen eingereicht werden.

Eine Fristverlängerung sei möglich, weil das ENSI auf Grund früherer Studien bereits einiges über mögliche Extremwettersituationen wisse, wird Ralph Schulz in einer ENSI-Mitteilung zitiert. Die bisherigen Studien gäben keinen Hinweis darauf, dass mit einem Sicherheitsproblem gerechnet werden müsse.

Nicht durchgehend vorhanden

Das ENSI hatte bei Sicherheitsanalysen, beim EU-Stresstest und bei der Behandlung der Rahmenbewilligungsgesuche für neue Schweizer AKW entdeckt, dass Gefährdungsanalysen und Nachweise für die Beherrschung von Extremwettersituationen nicht durchgehend vorhanden waren. Im Juli 2012 wurden die Anforderungen für die Nachweise präzisiert und den Betreibern eine Frist bis Ende 2013 gesetzt.

Die Konzepte für den Nachweis wurden Ende 2012 fristgerecht eingereicht, doch im weiteren Verlauf zeigte sich, dass die Arbeit für die eigentlichen Nachweise mehr Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb beantragten die Betreiber eine Fristverlängerung, die vom ENSI nun bewilligt wurde.

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