Betreiber von Rodelbahn trägt keine Schuld an tödlichem Unfall

Der Betreiber der Rodelbahn Heimwehfluh bei Interlaken trägt keine Schuld am Tod einer pakistanischen Touristin, die im Sommer 2010 bei einer Abfahrt aus ihrem Schlitten geschleudert wurde. Das hat die Strafuntersuchung der Berner Justiz ergeben.

Schlitten der Rodelbahn Heimwehfluh bei der Bergstation (Archiv) (Bild: sda)

Der Betreiber der Rodelbahn Heimwehfluh bei Interlaken trägt keine Schuld am Tod einer pakistanischen Touristin, die im Sommer 2010 bei einer Abfahrt aus ihrem Schlitten geschleudert wurde. Das hat die Strafuntersuchung der Berner Justiz ergeben.

Das Strafverfahren sei eingestellt worden, sagte der stellvertretende Informationsverantwortliche der Berner Staatsanwaltschaft, Markus Scholl, auf Anfrage. Die Strafverfolgungsbehörden gehen laut Scholl von einem Fehlverhalten der Verstorbenen aus.

Rodelbahn und der Unfallschlitten hätten sich in einwandfreiem Zustand befunden und die Strecke sei mit Bedienungs- und Warnhinweisen versehen gewesen. Zudem sei die Frau von einem Angestellten der Rodelbahn persönlich instruiert worden.

Der Entscheid ist rechtskräftig. Das Strafverfahren wurde schon im Dezember 2012 eingestellt. Der Entscheid wurde aber bisher nicht bekannt. Die 26-jährige Frau starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma.

Gurt war offen

Die Ermittlungsbehörden gaben einige Tage nach dem Vorfall bekannt, auf der Talfahrt habe sich der Gurt der Passagierin aus noch ungeklärten Gründen geöffnet. Die Frau sei vom Rodel geschleudert worden und mehrere Meter von der Rodelbahn entfernt reglos aufgefunden worden.

Nach einer Überprüfung der Bahn kamen Experten des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) zum Schluss, die Bahn sei grundsätzlich korrekt instandgehalten worden. Sie verlangten aber in 16 Punkten Verbesserungen. Deren acht musste der Betreiber erfüllen bevor die Bahn nach dem Unfall wieder in Betrieb gehen durfte.

Freiwillige Kontrollen

Im Sommer 2010 verunfallten auf Rodelbahnen in der Schweiz zwei weitere Personen, beides Kinder. Dies entfachte eine Diskussion über die Sicherheit solcher Anlagen.

In gewissen Kantonen unterstehen Rodelbahnen einer Bewilligungspflicht, in anderen nicht – so etwa im Kanton Bern. Die Bewilligungspflicht geht mit Kontrollen der Anlagen einher.

Nach dem Unfall in Interlaken haben sich nun die im Kanton Bern ansässigen Rodelbahnbetreiber freiwillig bereit erklärt, ihre Anlagen durch die IKSS kontrollieren zu lassen. Das sagte der Vorsteher des bernischen Amts für öffentlichen Verkehr, Wolf-Dieter Deuschle, auf Anfrage.

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