Betrügerischer Sozialhilfeempfänger zu 15 Monaten Haft verurteilt

Ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kanton Solothurn ist am Montag in Biel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Eine Einzelrichterin sprach den Mann unter anderem des Betrugs schuldig.

Ein Sozialhilfeempfänger aus dem Kanton Solothurn ist am Montag in Biel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Eine Einzelrichterin sprach den Mann unter anderem des Betrugs schuldig.

Auch der Gehilfenschaft zu Betrug, des Check- und Kreditkartenmissbrauchs und der Urkundenfälschung hat sich der 61-Jährige laut dem Urteil schuldig gemacht. Er buchte beispielsweise mit einer Kreditkarte Flüge nach Thailand, obwohl er wusste, dass ihm das Geld dafür fehlte.

Um bei einer allfälligen Bonitätsprüfung der Kreditkartenfirma nicht aufzufliegen, gab er Personalien seines Sohnes an.

Auch machte er auf einem Anmeldeformular für eine Mietwohnung falsche Angaben und legte einen gefälschten Betreibungsregisterauszug bei. Mit der ungedeckten Kreditkarte leistete er sich auch andere Waren und Dienstleistungen. Die meisten Straftaten beging der Mann im Kanton Solothurn.

Am Prozess in Biel anerkannte der Mann alle Anschuldigungen sowie Schadenersatzforderungen der Geschädigten von rund 23’000 Franken.

Abgekürztes Verfahren

Der Mann wurde in einem abgekürzten Verfahren verurteilt. Das heisst, dass das Gericht überprüft, ob die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist, ob die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und mit den Akten übereinstimmt und ob die beantragten Sanktionen angemessen sind. Falls alles zutrifft, erhebt das Gericht die Anklage zum Urteil.

Weil es sich um ein abgekürztes Verfahren handelte, wurden keine weiteren Angaben zur Person des Verurteilen gemacht, also beispielsweise, ob der Mann immer noch Sozialhilfeempfänger ist. Verurteilt wurde der Mann wegen Straftaten in den Jahren in den Jahren 2011 bis 2013. Damals bezog er nach Angaben des Bieler Gerichts Sozialhilfe.

Angesichts einschlägiger Vorstrafen und der Straftaten sei eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten angemessen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Prozess in Biel. Der Mann selber sagte, er sei mit dem Strafmass einverstanden.

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