Beuys-Witwe darf Foto-Ausstellung verbieten

Die Witwe von Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Kunstaktion ihres Mannes auch weiterhin verbieten. In einem weitreichenden Urteil bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag in zweiter Instanz einen früheren Entscheid.

Die Idylle trügt: Zwischen dem Beuys-Museum Schloss Moyland und Eva Beuys herrscht Streit um Fotos aus dem Beuys-Nachlass (Archiv) (Bild: sda)

Die Witwe von Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Kunstaktion ihres Mannes auch weiterhin verbieten. In einem weitreichenden Urteil bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag in zweiter Instanz einen früheren Entscheid.

Die Fotos der Aktion gelten als Bearbeitung des Kunstwerks selbst, so dass nicht der Fotograf oder die Besitzer der Fotos über eine Ausstellung entscheiden dürfen. Damit unterlag das Beuys-Museum Schloss Moyland der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen von Eva Beuys vertritt.

Das Urteil liess aber die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die künstlerische Direktorin von Schloss Moyland, Bettina Paust, machte sich dafür stark, in die nächste Instanz zu gehen. Die 18 Fotos gelten laut Urteil als Bearbeitung der Aktion, für deren Veröffentlichung die Zustimmung der Erbin des Künstlers nötig wäre.

Aktionskunst umgestaltet

Joseph Beuys (1921-1986) hatte 1964 in einer TV-Sendung live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Stock mit Fett verlängert. Der 2008 gestorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die Aktion festgehalten.

Die Fotoserie sei als Umgestaltung der Aktionskunst einzustufen, begründete der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke seinen Entscheid. Die Fotos hätten sich aber wiederum nicht so weit von der Aktion entfernt, dass sie als freie Bearbeitung gelten könnten, die ohne Erlaubnis des Künstlers gezeigt werden dürfe.

Grundaufgabe beeinträchtigt?

Moyland-Direktorin Paust kritisierte, dass Museen nun nicht mehr ihrer Grundaufgabe nachkommen könnten: „Wir dürfen unseren eigenen Bestand nicht ausstellen, was diese Serie betrifft. Das wird einige sehr vorsichtig werden lassen. Das finde ich sehr traurig.“

Deutsche Museen, Galerien und Archive, die Fotos von Kunstaktionen ausstellen wolle, würden künftig bei den Künstlern oder ihren Erben nachfragen, sagte Paust. „Und deswegen würde ich persönlich sagen, ein Entscheid in höchster Ebene wäre angebracht.“ Ob das Verfahren in die Revision geht, entscheidet die Moyland-Stiftung.

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