Bewilligung für Spirituosenverkauf bei Quartierfesten neu geregelt

Künftig sollen im Kanton Aargau die Gemeinden Bewilligungen ausstellen dürfen, wenn bei einem Quartierfest Spirituosen verkauft werden sollen. Der Aargauer Grosse Rat überwies eine SVP-Motion mit 115 zu 12 Stimmen und führte damit ein, was auf Bundesebene demnächst ebenfalls passieren soll.

Künftig sollen im Kanton Aargau die Gemeinden Bewilligungen ausstellen dürfen, wenn bei einem Quartierfest Spirituosen verkauft werden sollen. Der Aargauer Grosse Rat überwies eine SVP-Motion mit 115 zu 12 Stimmen und führte damit ein, was auf Bundesebene demnächst ebenfalls passieren soll.

Bisher habe der Bund vorgeschrieben, dass Gesuche für den Verkauf von Spirituosen – auch bei Quartierfesten – zwingend an die Kantone zu richten seien, sagte Regierungsrat Urs Hofmann. Der Bund wolle dies nun allerdings abschaffen und es den Kantonen überlassen, ob künftig sie oder die Gemeinden die Sache bewilligen.

Hofmann gab dem Rat allerdings auch zu bedenken, dass heute nur für ein Bruchteil von solchen Fest überhaupt Bewilligungen für den Verkauf von Spirituosen eingeholt würden. Bei schätzungsweise 2000 solchen Festen im Kanton Aargau gingen jährlich nur gerade 100 bis 200 Gesuche ein.

Opposition gegen die Überweisung der SVP-Motion kam von Seiten der EVP. Der Kanton mache es sich mit dem Abschieben der Bewilligungspflicht auf die Gemeinden zu einfach, sagte deren Sprecherin. Wenn der Kanton etwas bewillige oder ablehne, finde dies mehr Beachtung.

Nächster Artikel