Das Bezirksgericht Aarau hat einen 31-jährigen Schweizer wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann wird anschliessend verwahrt. Er hatte im Juli 2012 eine junge Frau töten und sich an ihr sexuell vergehen wollte. Das misslang, weil die Pistole nicht richtig funktionierte.
Das Bezirksgericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes. Das fünf Mitglieder zählende Gerichte habe das Urteil einstimmig gefällt, sagte der Gerichtspräsident. Man wolle die Verantwortung wahrnehmen und bei diesem Ersttäter die Verwahrung aussprechen. «Zum Glück und absolut zufällig» sei es bei einem Mordversuch geblieben.
Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt. Die Strafe sollte zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden.
An der Verhandlung hatte der Angeklagte, der sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet, die Tat erneut gestanden. Er bestätigte, dass er die zur Tatzeit 18-jährige Frau erschiessen und sich danach an ihr sexuell vergehen wollte. Er wählte das Opfer zufällig aus.
Defekte Patrone
Der gelernte Schreiner hatte in Hirschthal, am 29. Juli 2012, um ein Uhr in der Nacht die mit der Regionalbahn angekommene Frau verfolgt. Bei einer dunklen Strassenstelle schoss er ihr mit einer Pistole aus nächster Nähe in den Hinterkopf. Die Patrone hatte einen Defekt. Das Schussprojektil drang bei der Frau nur bis unter die Kopfhaut ein.
Die Frau schrie und wehrte sich. Nach einem heftigen Abwehrkampf liess der Mann vom Opfer ab. Zuvor hatte er sie auch gewürgt. Die Frau konnte nach Hause rennen, wo ihre Eltern die Polizei alarmierte.
Die Polizei nahm den Schützen dank der guten Beschreibung durch das Opfer in der Nähe des Tatortes fest. Er war kurz nach der Schussabgabe noch einmal an den Tatort zurückgekehrt. Er wollte die beim Kampf verlorene Waffe holen.
Opfer leidet an der Gewalttat
Am Prozess trafen der Täter und das Opfer erstmals nach dem Gewaltverbrachen wieder aufeinander. «Er hat mein Leben zerstört», sagte die Frau, die von ihrem Eltern begleitet wurde. Sie habe noch immer Angst vor der Dunkelheit und anderen Menschen. Sie habe Mühe, alleine zu Hause zu sein.
In der Tatnacht habe sie auf dem Nachhauseweg vom Bahnhof Hirschthal bemerkt, dass ihr jemand folge. Sie habe plötzlich einen Schlag auf den Hinterkopf verspürt. «Er sagte keine Wort.» Später im Spital stellte sich heraus, dass der Schlag in Wirklichkeit ein Schuss war, der in ihrem Hinterkopf steckte.
Der kaum auffallende Täter gab bei der ausführlichen Befragung vor Gericht monoton und ruhig Auskunft. Offenbar fühlte er sich seit Jahren von Frauen und anderen Personen zurück- und abgewiesen. Er sei «manchmal wütig» gewesen.
Er gestand, dass er bereits früher anderen Frauen nachgelaufen war. Die Waffe, die dem Vater gehörte, hatte er vor dem Schuss auf die junge Frau nicht ausprobiert.
Der Verurteilte konsumierte Alkohol und Cannabis. Er besass verbotene Pornografie und Fotos von minderjährigen Mädchen. Er wohnte bis zur Tat bei den Eltern. In seinem Zimmer fand die Polizei Frauenkleider.