Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Donnerstag von einer aussergewöhnlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht: Es verurteilte den Steuersekretär von Freienstein-Teufen wegen versuchter Nötigung – verzichtete aber auf eine Bestrafung, weil der Kläger ein Querulant ist.
Das Bezirksgericht Bülach sah es als erwiesen an, dass der Steueramtsleiter einem Steuersünder in einer E-Mail-Nachricht Nachteile angedroht hatte, sofern dieser seine Steuerschulden nicht endlich bezahlt.
Der Mann wollte sich ins Ausland absetzen, was das Eintreiben der Steuern für die Gemeinde noch schwieriger gemacht hätte. Mit der angedrohten Verweigerung der Abmeldebestätigung versuchte der Steueramtsleiter, das Geld noch vor der Abreise einzutreiben.
Deshalb kam der Richter nicht darum herum, den 50-jährigen langjährigen Gemeindemitarbeiter wegen versuchter Nötigung schuldig zu sprechen. «Das Druckmittel war nicht ganz koscher», sagte der Richter in der Urteilseröffnung. «Es hätte andere Wege gegeben, die Steuern zu bekommen, etwa eine Betreibung.»
Kein Strafregister-Eintrag
Der Richter verzichtete aber gleichzeitig auf eine Bestrafung, weil niemandem ein Schaden entstanden und das Vergehen minimal gewesen sei. «Das Verhalten des Klägers hat es uns zudem einfach gemacht, auf eine Bestrafung zu verzichten», sagte der Richter weiter.
Dieser Mann habe mit einer Vehemenz und Boshaftigkeit die Bestrafung des Steuersekretärs verlangt, dass klar sei, dass er nur jemandem habe schaden wollen. «Es ist nicht Aufgabe des Staates, einem Menschen bei so etwas zu helfen.»
Die Verurteilung wegen versuchter Nötigung ist somit nur formal. Sie kommt auch nicht in den Strafregisterauszug des Steuersekretärs. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Amtsmissbrauch und Nötigung eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 100 Franken.