Das Bezirksgericht Dietikon ZH hat am Mittwoch eine Frau freigesprochen, die der Schändung und der sexuellen Handlungen mit ihrer Tochter beschuldigt worden war. Das Gericht hatte «erhebliche Zweifel» am eingeklagten Sachverhalt.
Der Ehemann der Beschuldigten hatte die Frau angezeigt, nachdem sie mit der gemeinsamen Tochter in ein Frauenhaus geflüchtet war. Am Gericht präsentierte sich «ein erbittert geführter Trennungs- und Scheidungskampf», wie der Einzelrichter am Bezirksgericht sagte.
Der Anzeige vorausgegangen war eine seit Jahren zerrüttete Ehe. Nach der Trennung im Dezember 2014 folgte ein Streit um das gemeinsame Kind. Das Eheschutzgericht hatte beiden Elternteilen die Obhut über das Mädchen im Primarschulalter gegeben. Der Vater akzeptierte das nicht, er kämpfte für die alleinige Obhut. Dieser Streit ist vor Bundesgericht hängig.
Kampf um Obhut
Erst in diesem Zusammenhang brachte er die angeblichen sexuellen Übergriffe ins Spiel. Er nahm dabei eine Bestrafung als untätiger Mitwisser einer strafbaren Handlung in Kauf. Als nach der Anzeige die Untersuchung lief, schmückte er seine Aussagen immer mehr aus.
Schon vor der Trennung lag in der Familie vieles im Argen. Alkoholmissbrauch, Geldsorgen, Tätlichkeiten prägten die zerrüttete Ehe. Polizei und KESB schalteten sich ein. Der Mann warf seiner Frau vieles vor – sexuelle Übergriffe waren nie ein Thema.
Dies betonte auch der Richter, und dieses Verhalten sei nur damit erklärbar, dass die strittigen Handlungen nicht stattgefunden hätten. In den Aussagen gebe es zudem «gewichtige Widersprüche». Sie seien für das Gericht nicht stimmig: «Es geht einfach nicht auf».
Nur noch Telefon-Kontakt
«Er will mich vernichten, weil ich ihn verlassen habe», sagte die Beschuldigte. Der Noch-Ehemann stelle sich im Internet als tollen Vater und Märtyrer dar, der die Tochter «vor der bösen Mutter bewahrt». Seit Mitte 2015 haben sich Mutter und Tochter nicht mehr gesehen. Sie haben noch via Telefon Kontakt.
Die Frau wies die Vorwürfe zu sexuellen Übergriffen entschieden zurück, beschönigte aber andere Probleme nicht. Ja, ihre Mandantin habe ein Alkoholproblem gehabt, sagte die Verteidigerin, habe dieses aber überwunden. Und ja, sie habe den Haushalt zeitweise schleifen lassen und eine aussereheliche Affäre gehabt.
Geborgenheit beim Kuscheln
Dass sie aber – wie die Anklage geltend machte – ihre Tochter noch im Schulalter an ihrer Brust habe nuckeln lassen und das Kind die andre Brust dabei in der Hand gehabt habe, stimme nicht. Die Beschuldigte selbst erklärte, sie habe das Kind mit knapp zwei Jahren abgestillt. Danach habe es nie mehr an der Brust gesaugt.
Manchmal habe die Tochter Geborgenheit oder Trost gesucht. Dann habe sie sich an die Mutter gekuschelt und auch mal eine Hand auf die Brust gelegt – überm T-Shirt. Das Kind habe diese Nähe selbst gesucht und auch mit anderen Menschen gern Körperkontakt gehabt.
Die Rechtsvertreterin des Kindes machte geltend, dieses sei traumatisiert worden. Dies vor allem wegen der Medienberichterstattung im Vorfeld des Prozesses. An Wochenenden und in den Ferien schlafe das Kind jetzt beim Vater im Bett.
Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an die nächste Instanz, das Obergericht, weitergezogen werden.