Zwei Schuldsprüche in der Affäre Hildebrand: Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch den IT-Bankmitarbeiter, der die Affäre ins Rollen gebracht hatte, wegen Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei wegen Gehilfenschaft.
Sowohl der Bankmitarbeiter als auch Lei hatten in der Hauptverhandlung, die vor zwei Wochen stattfand, einen Freispruch gefordert. Dies kam für den Zürcher Einzelrichter jedoch nicht in Frage.
Denn einen aussergesetzlichen Rechtfertigungsgrund für die Verletzung des Bankgeheimnisses gebe es nicht. Beiden Beschuldigten wären andere Wege offengestanden. Der IT-Mitarbeiter hätte sich an bankinterne Stellen wenden müssen, Lei an die Aufsichtsbehörde der Schweizer Nationalbank (SNB), sagte der Richter.
Der Einzelrichter verhängte zwei bedingte Strafen: Der ehemalige Bankmitarbeiter erhielt eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 30 Franken, Lei eine solche von 120 Tagessätzen zu 340 Franken.
Die mildere Strafe für den Bankmitarbeiter begründete der Einzelrichter damit, dass dieser nur ideelle Motive gehabt habe. Lei habe sich hingegen zusätzlich auch «einen Sprung in seiner politischen Karriere erhofft».
Ein umstrittenes Devisengeschäft
Im Oktober 2011 hatte der IT-Bankmitarbeiter private Kontodaten des damaligen SNB-Präsidenten Philipp Hildebrand kopiert.
Auf dem Kontoauszug waren zwei Devisengeschäfte ersichtlich – und zwischen dem gewinnträchtigen Kauf und Verkauf von 400’000 US-Dollar lag im September 2011 der Entscheid der SNB, einen Euro-Mindestkurs von 1,20 Franken einzuführen.
Dem Bankmitarbeiter waren diese privaten Geschäfte suspekt. Er suchte den Rat bei einem ehemaligen Schulkollegen, dem Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei. Dieser vermittelte, weil er gemäss eigenen Aussagen vor Gericht die Transaktionen für falsch hielt, Kontakte zu Parteikollegen – unter anderem zu Christoph Blocher – sowie zu Journalisten.
Die Schuldsprüche gegen den Bankmitarbeiter und Lei sind noch nicht rechtskräftig. Die beiden können das erstinstanzliche Urteil vor dem Zürcher Obergericht anfechten.