Bezirksgericht Zürich verhängt Haftstrafen wegen Schneeball-System

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag zwei Geschäftsmänner verurteilt, die mit einem Schneeball-System fast 300 Investoren um insgesamt 10 Millionen Franken brachten. Beide müssen ins Gefängnis. Eine Gehilfin kam mit einer bedingten Geldstrafe davon.

Urteil gegen Betrüger gefällt: Zürcher Bezirksgericht (Archiv) (Bild: sda)

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag zwei Geschäftsmänner verurteilt, die mit einem Schneeball-System fast 300 Investoren um insgesamt 10 Millionen Franken brachten. Beide müssen ins Gefängnis. Eine Gehilfin kam mit einer bedingten Geldstrafe davon.

Strafbar machten sich die beiden Männer in den Jahren 2002 bis 2007. Sie stellten damals mit ihrer Firma Moment Invest AG zahlreichen Investoren traumhafte Renditen in Aussicht. Mit Devisengeschäften würden sie bis zu sechs Prozent erwirtschaften, versprachen sie den vorwiegend deutschen Anlegern.

Die traumhaften Gewinne blieben aus – stattdessen fuhren die Beschuldigten grosse Verluste ein und vertrösteten rund 290 Investoren mit geschönten und gefälschten Zahlen. Die Ermittlungen ergaben, dass die Moment Invest AG ein Schneeball-System war, mit dem die Geschädigten rund 10 Millionen Franken verloren hatten.

Vor Gericht argumentierte der Ex-Chef der Firma, der in der Region Winterthur lebt, dass er vom langfristigen Erfolg der Firma überzeugt gewesen sei.

Das Gericht verurteilte ihn nun aber wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren. Zwölf Monate soll der Kaufmann absitzen. Sein Partner, ein österreichischer Vermögensverwalter, der im Kanton St. Gallen lebt, muss ebenfalls hinter Gitter.

Ehefrau im Hotel erwürgt

Auch er erhielt wegen der gleichen Straftatbestände eine Freiheitsstrafe. Er muss jedoch die ganzen zwei Jahre absitzen, weil er im Herbst 2007 seine ukrainische Ehefrau in einem Zürcher Nobelhotel erwürgt hatte. Im Dezember 2009 wurde er deswegen vom Zürcher Obergericht wegen vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Geschäftsmänner wesentlich höhere Strafen verlangt: Sechseinhalb Jahre für den ehemaligen Chef der Firma und vier Jahre für seinen vorbestraften Partner. Verurteilt wurde auch die ehemalige Assistentin der beiden Haupttäter. Sie war wegen Gehilfenschaft angeklagt und kam mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 150 Franken davon.

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