Bezirksgericht Zürich verurteilt 32-Jährigen wegen Steinwurfs

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 32-jährigen Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Dieser hatte an der illegalen Nachdemo vom 1. Mai 2012 in Zürich einen Stein gegen einen zivilen Stadtpolizisten geworfen und diesen schwer verletzt.

Wasserwerfer an der Nachdemo am 1. Mai 2012 in Zürich (Bild: sda)

Das Bezirksgericht Zürich hat einen 32-jährigen Mann wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Dieser hatte an der illegalen Nachdemo vom 1. Mai 2012 in Zürich einen Stein gegen einen zivilen Stadtpolizisten geworfen und diesen schwer verletzt.

Die Tat ereignete sich am Nachmittag des Tags der Arbeit im Stadtkreis 4, als es zu einigen kleineren Ausschreitungen mit Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizisten kam, wie die Stadtpolizei Zürich am Mittwoch mitteilte. Dabei wurden die Polizisten mit Flaschen und Steinen beworfen.

Ein Stein traf einen 33-jährigen zivilen Polizist am Kopf. Als Täter konnten Detektive der Stadtpolizei in einem aufwändigen Ermittlungsverfahren einen 32-jährigen Schweizer eruieren und diesen festnehmen.

Zudem konnten dem Mann weitere Delikte während unbewilligten Demonstrationen sowie an einem Fussballspiel nachgewiesen werden. Die Anklage vor Bezirksgericht erfolgte im abgekürzten Verfahren, da der Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen anerkannt hatte.

Die Stadtpolizei begrüsst das Urteil und wertet es als «klares Signal, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nicht toleriert wird», wie es in der Mitteilung heisst. Der durch den Stein getroffene Polizist leide bis heute an den Folgen der Verletzungen und sei mehrere Monate arbeitsunfähig gewesen.

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