Bezirksgericht Zürich verurteilt Messerstecher zu 16 Jahren Haft

16 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung: Das Bezirksgericht Zürich hat sein Urteil über den jungen Mann bekannt gegeben, der im Juli 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten einen 23-Jährigen erstochen und dessen Bruder lebensgefährlich verletzt hatte.

Szene während des Prozesses gegen Kaufleuten-Messerstecher (Bild: sda)

16 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung: Das Bezirksgericht Zürich hat sein Urteil über den jungen Mann bekannt gegeben, der im Juli 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten einen 23-Jährigen erstochen und dessen Bruder lebensgefährlich verletzt hatte.

Während des Strafvollzugs muss der ebenfalls 23-jährige Täter eine ambulante Therapie absolvieren. Den Eltern, dem überlebenden Bruder und den beiden anderen Geschwistern des Opfers hat er Genugtuung von insgesamt 235’000 Franken zu entrichten.

Seine beiden gleichaltrigen Mitbeschuldigten kamen glimpflich davon: Der eine wurde vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu Mord mangels Beweisen freigesprochen. Der Hauptbeschuldigte hatte behauptet, sein Kollege habe ihm im Auto das Tatmesser gegeben. Die beiden Mitbeschuldigten erklärten dagegen übereinstimmend, er habe die Waffe schon zuvor besessen.

Der Gerichtspräsident sprach von einem klassischen «Im Zweifel für den Angeklagten»-Entscheid. Man wisse einfach nicht, wie es wirklich gewesen sei. Weil der junge Mann daheim eine verbotene Waffe hatte, wurde er jedoch wegen Vergehens gegen das Waffengesetz mit einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 90 Franken bestraft – aufgrund einer Vorstrafe unbedingt.

Der andere machte sich laut Gericht der Begünstigung schuldig. Er hatte auf Geheiss des flüchtenden Täters dessen Auto zu einem Treffpunkt gefahren und dem Messerstecher 20 Franken gegeben. Laut Gericht ein leichtes Verschulden. Angesichts des guten Leumunds und der günstigen Prognosen kam der junge Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 80 Franken davon.

Affinität zu Messern

Gerichtspräsident Roland Heimann bemühte sich, den Gerichtsentscheid auch für die vielen Freunde des Opfers, die zuhörten, verständlich zu machen. Er wies auf die Vorgeschichte der Bluttat hin: Der Angeklagte sei «hässig» gewesen, weil er seine Freundin im Club nicht fand. Dass er schon da von «Aufschlitzen» und «Abstechen» gesprochen habe, deute auf seine «Affinität zu Messern» hin.

Die Gruppe um das spätere Opfer, das im Club seinen 23. Geburtstag feierte, «machte ihn noch wütender» und fiel auch Polizei und Security negativ auf. Der spätere Täter kassierte Sprüche und Schläge bis er weinte. «In ihm begann es zu kochen», so Heimann. Das sei weder Entschuldigung noch Rechtfertigung, aber eine Erklärung der Tat.

In dieser Situation – 3 Uhr morgens war schon vorbei – habe der Hauptbeschuldigte seinen in Stäfa ZH wohnenden Kollegen und Mitbeschuldigten herbestellt. Er kannte die Leute aus beiden Gruppen gut und sollte vermitteln – laut Heimann ist das aufgrund der Person und des Verhaltens dieses Mitbeschuldigten glaubhaft.

Dieser sei selbst überrascht gewesen, als sein Kollege plötzlich «wie von der Tarantel gestochen» auf die Gruppe der Widersacher losstürmte, wie wild auf das Geburtstagskind einstach und dann dessen Bruder, der helfen wollte auch noch niederstach – alles innert Sekunden. Er sei davongerannt, der Messerstecher sei ihm gefolgt.

Unterwegs telefonierte der Täter seinem Freund, dem zweiten Mitbeschuldigten, der im Auto auf einem nahen Parkplatz gewartet hatte: Er solle den Wagen zum Bellevue fahren. Dort stiegen die zwei andern zu.

Keine absolut krasse Mordtat

Die Tat sei «eigentlich ungeplant» gewesen, und es handle sich «nicht um eine absolut krasse Mordhandlung», sagte der Gerichtspräsident. Der zuvor tief gekränkte Täter sei von «seinen Hassgefühlen überflutet» worden und «alles andere als kaltblütig» vorgegangen. Das völlig überraschte Opfer habe keine Chance gehabt.

Angesichts der unreifen Persönlichkeit und der Alkoholisierung des Täters sowie den Umständen liegen das Verschulden im mittelschweren Bereich, erklärte Heimann. Dass einige der zuhörenden Freunde des Opfers darüber den Kopf schüttelten, sei verständlich. Er wolle keine Gefühle verletzen, könne aber versichern, dass es «noch viel Schlimmeres» gebe.

Dass das Strafmass für den Messerstecher exakt zwischen den Anträgen von Anklage und Verteidigung liege, sei reiner Zufall, sagte der Gerichtspräsident. Der Staatsanwalt hatte 20 Jahre Freiheitsentzug gefordert, der Verteidiger 12 Jahre – aufgeschoben zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene. Er wollte die Taten als vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung qualifiziert haben.

Der Verteidiger konnte nach der Urteilseröffnung noch nicht sagen, ob er das Urteil weiterziehen werde. Der Staatsanwalt wartet auf den Entscheid der Gegenseite. Ziehe die Verteidigung das Urteil weiter, so werde er Anschlussberufung einlegen, sagt er.

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