Bezirksgericht Zürich verurteilt verwirrten Vater

Er hatte seine damals neun- und siebenjährigen Söhne mehrfach Gefahren ausgesetzt: Dafür und wegen weiterer Delikte hat das Bezirksgericht Zürich am Freitag einen Vater zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt.

Amphetamin-Vergiftung vermindert Schuldfähigkeit von Rabenvater (Symbolbild) (Bild: sda)

Er hatte seine damals neun- und siebenjährigen Söhne mehrfach Gefahren ausgesetzt: Dafür und wegen weiterer Delikte hat das Bezirksgericht Zürich am Freitag einen Vater zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt.

13 Monate davon sind unbedingt. Weil der heute 38-jährige Spanier bereits 14 Monate abgesessen hat. Das Gericht ordnete bereits die Haftentlassung an.

Der Beschuldigte hatte am 5. Januar 2012 beim Zürcher Güterbahnhof für grosses Aufsehen gesorgt. Er hatte in einer Wohnung randaliert und war dann vor der alarmierten Polizei mit seinen beiden Söhnen über ein rutschiges Schrägdach und das Dach einer Lagerhalle geflüchtet.

Der Vater stand dabei unter dem starken Einfluss von Amphetamin und es spielten sich dramatische Szenen ab. Unter anderem liess er die Kinder vier Meter tief auf einen Vordachplatz plumpsen. Die Söhne kamen unverletzt davon.

Verletzt wurden bei dem Einsatz dagegen zwei Polizeibeamte, die der randständige Beschuldigte mit einem Vierkantholz und einer Eisenstange traktierte.

Schuldfähigkeit fraglich

Die Verteidigung ging bei den Hauptdelikten von einer völligen Schuldunfähigkeit aus. Der psychisch angeschlagene Mann habe sich infolge einer Amphetamin-Vergiftung in einer seelischen Ausnahmesituation befunden. Eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten sei deshalb angemessen.

Die Staatsanwaltschaft lastete dem Mann mehrfache Aussetzung seiner Kinder an. Er habe sie einer Gefahr ausgesetzt. Allerdings hielt der Ankläger dem 38-Jährigen eine mittelschwer verminderte Schuldfähigkeit zugute. Er forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten teilbedingt. 14 Monate sollte der Beschuldigte verbüssen.

Vor Gericht zeigte sich der Beschuldigte grundsätzlich geständig. Ihm wurden noch zahlreiche weitere Nebendelikte wie Diebstahl, Sachbeschädigung und grobe Verletzung von Verkehrsregeln angelastet.

Der psychisch angeschlagene Angeklagte wurde verpflichtet, den beiden Polizeibeamten Schmerzensgelder von 4000 Franken sowie 500 Franken zu bezahlen. Der mit der Eisenstange verletzte Beamte soll zudem einen Schadenersatz von 2000 Franken erhalten. Der Vater lebt getrennt von seiner Frau und hat seine Kinder nicht mehr gesehen. Vor Gericht gab er an, dass er nach Spanien zurückkehren wolle.

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