Bieler Gymnasiast darf weiterhin nicht in die Schweiz einreisen

Das Einreiseverbot gegen einen ehemaligen Bieler Gymnasiasten, der in Kenia wegen Terrorismus angeklagt war, bleibt in Kraft. Der Bundesrat ist Ende Januar auf eine Beschwerde nicht eingetreten, wie ein Sprecher des Finanzdepartements (EFD) am Freitag auf Anfrage sagte.

Training der radikalislamischen Al-Schabaab-Miliz (Archiv) (Bild: sda)

Das Einreiseverbot gegen einen ehemaligen Bieler Gymnasiasten, der in Kenia wegen Terrorismus angeklagt war, bleibt in Kraft. Der Bundesrat ist Ende Januar auf eine Beschwerde nicht eingetreten, wie ein Sprecher des Finanzdepartements (EFD) am Freitag auf Anfrage sagte.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte im Juni 2012 ein befristetes Einreiseverbot gegen den damals 19-Jährigen verhängt. Ende 2012 wurde das Einreiseverbot verlängert. Der gebürtige Jordanier stelle eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz dar, lautete die Begründung.

Das fedpol stützte sich dabei auf Erkenntnisse des Nachrichtendienstes (NDB). Demnach gab es klare Anzeichen dafür, dass sich der Mann in Somalia in Gebieten aufgehalten hat, in denen dschihadistische Gruppierungen aktiv sind.

Kostenvorschuss nicht bezahlt

Gegen die Einreisesperre legten die Anwälte des ehemaligen Gymnasiasten Rekurs beim Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ein. Dieses lehnte den Rekurs im August 2013 ab. Die Anwälte rekurrierten erneut. Der Bundesrat als nächste Rekursinstanz beschäftigte sich Ende Januar damit, trat jedoch nicht auf die Beschwerde ein.

Der Grund dafür: Die Mutter des Betroffenen hätte wie in solchen Verfahren üblich einen Kostenvorschuss bezahlen müssen, reagierte aber nicht auf die entsprechende Aufforderung, wie EFD-Sprecher Roland Meier auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Damit seien die Voraussetzungen für ein Eintreten auf die Beschwerde nicht erfüllt gewesen.

Asyl widerrufen

Rechtskräftig ist inzwischen auch der Asylwiderruf des Bundesamtes für Migration (BFM). Das Amt hatte auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts noch einmal darüber befinden müssen. Aus Sicht der Richter bildeten die lückenhaften Informationen des Nachrichtendienstes keine ausreichende Grundlage dafür, das Asylrecht zu widerrufen. Vor einem Jahr hatte das Gericht eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen.

Im Dezember beschloss das BFM, am Asylwiderruf festzuhalten. Im Vordergrund stand eine neue Begründung: Es müsse davon ausgegangen werden, dass der ehemalige Gymnasiast wieder in Jordanien sei. Wer freiwillig in das Land zurückkehrt, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat, fällt gemäss internationalem Abkommen nicht unter den Flüchtlingsbegriff.

Bundesanwaltschaft untersucht

Das BFM hatte den jordanischen Vater des jungen Mannes 2003 als Flüchtling anerkannt. Asyl erhielten auch seine Frau und der gemeinsame Sohn. Im Juni 2012 wurde dieser in Kenia wegen mutmasslicher Verbindungen zur radikalislamischen somalischen Al-Schabaab-Miliz verhaftet.

Aus Mangel an Beweisen wurde er am Ende allerdings nur wegen Verletzung der Einreisebestimmungen verurteilt, da sein Visum abgelaufen war. Die Bundesanwaltschaft führt gegen den jungen Mann seit Juli 2012 eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.

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