Bieler Gymnasiast in kenianischem Gefängnis in Lebensgefahr

Der Bieler Gymnasiast, der seit dem vergangenen Juni in einem kenianischen Gefängnis sitzt, befindet sich laut Aussagen des Anwalts der Familie in Lebensgefahr. Der Anwalt prangerte die entsetzlichen Haftbedingungen an.

Anwalt Jacques Emery äussert sich vor den Medien in Genf (Bild: sda)

Der Bieler Gymnasiast, der seit dem vergangenen Juni in einem kenianischen Gefängnis sitzt, befindet sich laut Aussagen des Anwalts der Familie in Lebensgefahr. Der Anwalt prangerte die entsetzlichen Haftbedingungen an.

Die Schweiz sei moralisch und rechtlich für diese Situation verantwortlich, sagte am Donnerstag Jacques Emery, der Anwalt der Familie des jungen Mannes, vor den Medien in Genf. Die Mutter wohnte der Pressekonferenz in der Kanzlei des Anwalts bei.

Einreiseverbot

Sie ergriff jedoch nicht das Wort, um ihre Anonymität zu wahren. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte Ende Juni ein befristetes Einreiseverbot gegen den damals 19-Jährigen gebürtigen Jordanier verhängt, das Ende Jahr verlängert wurde.

Nach Angaben des Anwalts gilt das Einreiseverbot für fünf Jahre. Angesichts des bedauernswerten Gesundheitszustandes des jungen Mannes sei es eine Verurteilung zum Tode, betonte Emery.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht sei ein Rekurs gegen das Verbot hängig. Der Anwalt hofft, aufschiebende Wirkung zu erhalten, um seinem Mandanten die Rückreise in die Schweiz zu ermöglichen.

Verbindung zur Al-Schabaab-Miliz vermutet

Der in der Schweiz anerkannte Flüchtling besuchte in Biel das Gymnasium. Im Juni wurde er in Kenia wegen mutmasslicher Verbindungen zur somalischen Al-Schabaab-Miliz verhaftet.

Aus Mangel an Beweisen wurde er jedoch einzig zu einer Busse wegen Verletzung der Einreisebestimmungen verurteilt. Sein Visum war abgelaufen. Nach Ansicht des fedpol stellt der Gymnasiast eine Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz dar.

Die radikalislamische Al-Schabaab-Miliz führt in Somalia einen blutigen Machtkampf und verübt regelmässig Anschläge. Der Gymnasiast wurde verdächtigt, ein Ausbildungscamp für junge Dschihadisten besucht zu haben.

Tödliche Krankheiten

Der junge Mann sei in der Schweiz als Flüchtling anerkannt und könne nicht vom Staat, der ihn aufgenommen habe, zurückgewiesen werden, sagte Emery. Kenya würde den Gymnasiasten gerne ausweisen, aber wegen des Einreiseverbots müsse er im kenianischen Gefängnis bleiben.

Er sei seit Oktober in einem Gefängnis in Nairobi eingekerkert, wo sich Schwerverbrecher befinden. Er leide zudem an Malaria, Typhus und wegen der schlechten Hygiene an Hautkrankheiten.

Seine Angehörigen hätten seit drei bis vier Monaten nichts mehr von ihm gehört. Der Anwalt ersuchte mehrere Organisationen, darunter Amnesty International, den Gefangenen zu besuchen.

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