Eine Frau aus Biel ist am Freitag wegen Kindsentführung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten teilbedingt verurteilt worden. Es ist jene Frau, die SVP-Nationalrat Pirmin Schwander angeblich finanziell unterstützt hat.
Die heute 36-jährige Frau brachte im Oktober 2015 ihre damals rund einjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Kinderheim zurück, sondern tauchte unter. Danach verbrachte sie die Zeit bis Mitte 2016 in Biel, Spanien, Italien und Frankreich, wo sie aufgespürt und verhaftet wurde.
Sie ist am Freitag wegen Entführung von Minderjährigen und Entziehens von Minderjährigen verurteilt worden. Als Geschädigte gelten beim ersten Straftatbestand die Tochter der Frau, beim zweiten die Bieler Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Sie war Inhaberin des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Mädchens.
22 Monate der Freiheitsstrafe wurden bedingt ausgesprochen, acht Monate unbedingt. Weil die Frau diese Zeit bereits in Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht hat, konnte sie am Freitag nach der Urteilsverkündigung das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in Biel als freie Frau verlassen.
Frau wurde unterstützt
In der am Freitag akkreditierten Medienschaffenden abgegebenen Anklageschrift steht, die Frau sei in dieser Zeit «von diversen Personen unterstützt» worden, ohne dass dazu Namen genannt werden. Dazu liefen separate Verfahren, heisst es weiter – ebenfalls ohne weitere Angaben.
Damit könnte der Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander gemeint sein: Die Berner Justiz kündigte im vergangenen Spätsommer an, sie werde prüfen, ob sich Schwander der Gehilfenschaft bei einer Kindesentführung schuldig gemacht hat. Das Verfahren ist laut Christof Scheurer von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern noch hängig.
Die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat machten im Oktober 2016 den Weg für ein Strafverfahren gegen Schwander frei, als sie beschlossen, in diesem Fall komme Schwanders parlamentarische Immunität nicht zum Tragen. Schwander ist bekannt als Kritiker der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Abgekürztes Verfahren
Der Prozess in Biel dauerte nur rund eine Stunde lang und verlief im sogenannten abgekürzten Verfahren. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die beschuldigte Person geständig ist. Anklage und Verteidigung einigen sich im Vorfeld des Prozesses auf eine Sanktion.
Das Gericht prüft dann unter anderem, ob die Anklage mit den Akten übereinstimmt und ob die beantragten Sanktionen angemessen sind. Das war bei diesem Prozess der Fall.