Der Bieler Rentner, der sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Hauses wehrte, ist nicht schuldfähig und muss stationär therapiert werden. Das bernische Obergericht hat sich der Beurteilung des Regionalgerichts weitgehend angeschlossen.
Dies gab der vorsitzende Richter anlässlich der Urteilseröffnung am Mittwoch in Bern bekannt. Das Obergericht folgte damit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft. Der angeschuldigte Rentner Peter Hans Kneubühl hingegen wollte als schuldfähig gelten. Seinem Berufungsprozess blieb er freilich auch am zweiten Tag fern.
Via Pflichtverteidiger hatte der 70-Jährige verlangt, das Urteil des Regionalgerichts in Biel vom Januar 2013 aufzuheben und den Fall zur Anklageerhebung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen.
Doch das Obergericht kam nun zum gleichen Schluss wie die Vorinstanz und sprach eine stationäre psychiatrische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung aus.
Kneubühl hatte sich am 8. September 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses in Biel gewehrt. Dabei schoss er mehrfach auf die angerückten Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer. Anschliessend gelang ihm die Flucht. Erst nach neun Tagen konnte der Rentner verhaftet werden.