Der vom Regionalgericht Biel zu einer stationären therapeutischen Massnahme verurteilte Rentner Peter Hans Kneubühl will das Urteil an die nächst höhere Instanz weiterziehen. Das sagte sein amtlicher Verteidiger Philipp Kunz am Freitag vor den Medien.
Er habe mit Kneubühl gesprochen, und dieser habe gefasst, aber bedrückt auf das Urteil reagiert, sagte Kunz. „Wir sind mit dem Urteil nicht glücklich.“ Der fast 70-jährige Kneubühl und sein Verteidiger hatten verlangt, dass der Rentner als schuldfähig taxiert und dementsprechend beurteilt wird.
Der Staatsanwalt hatte demgegenüber gefordert, dass Kneubühl wegen seines Verfolgungswahns nicht als schuldfähig angesehen werden könne und deshalb eine sogenannte stationäre Massnahme auszusprechen sei. Will heissen: Kneubühl kommt in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung. Das Regionalgericht Biel folgte der Forderung des Staatsanwalts.
Dieser zeigte sich vor den Medien entsprechend erfreut über das Urteil. Der Gerichtspräsident habe seinen Entscheid schlüssig und gut begründet, sagte Staatsanwalt Andreas Jenzer. Jeder, der den Prozess mitverfolgt habe, habe sehen können, wie Peter Hans Kneubühl in seinem Wahnsystem lebe und agiere.
Im „Krieg“
Bei seinem Urteil hatte sich das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten gestützt, das Kneubühl einen Verfolgungs- und Beeinträchtigungswahn mit querulatorischer Komponente attestiert hatte. Der Rentner habe sich im Krieg mit Behörden, Justiz und seiner Schwester befunden.
Kneubühl hatte dagegen einen Prozess verlangt. Er hatte sich im Herbst 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsräumung seines Hauses gewehrt. Ein Polizist wurde dabei durch Schüsse schwer verletzt.
Anschliessend gelang Kneubühl die Flucht. Erst neun Tage später konnte er oberhalb von Biel verhaftet werden. Hintergrund der Vorfälle war ein jahrelanger Erbstreit zwischen Kneubühl und seiner Schwester sowie den Behörden.