Wer in der Schweiz Bier braut, soll dieses als Schweizer Bier anpreisen dürfen. Der Bundesrat ist bereit, die geplanten Swissness-Bestimmungen zu lockern und bei manchen Getränken die Herkunft des Wassers zu berücksichtigen.
Wenn Schweizer Wasser für ein Getränk «wesensbestimmend» ist, soll dies auch zu einem Schweizer Kreuz auf der Etikette berechtigen. So will es der Bundesrat. Bei natürlichem oder aromatisiertem Mineralwasser sowie bei Bier ist dies nach Auffassung des Bundesrats der Fall. Bei Getränken auf Basis von Fruchtkonzentraten dagegen nicht.
Der Bundesrat wolle seine Vorschläge für die Verordnung zum Swissness-Gesetzespaket entsprechend anpassen, hiess es am Dienstag beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Das Amt bestätigte damit einen Bericht, der in Westschweizer Zeitungen erschienen ist. Laut BLW will der Bundesrat die Verordnung im Herbst verabschieden, nach Konsultation der Rechtskommissionen von National- und Ständerat.
Streit ums Wasser
Die Grundregeln zum Schutz der Marke «Schweiz» hatte das Parlament im Sommer 2013 beschlossen – nach langer Diskussion. Die Swissness-Bestimmungen sollen dafür sorgen, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz drauf steht. Bei Lebensmitteln sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen.
Die Umsetzung ist aber umstritten. Der Verordnungsentwurf, den der Bundesrat letzten Sommer in die Vernehmlassung geschickt hatte, sah vor, dass Schweizer Wasser nicht angerechnet würde – ausser bei Mineral- und Quellwasser. Der Bundesrat hatte damit verhindern wollen, dass alle Getränke mit viel (Schweizer) Wasser als Schweizer Getränke angepriesen werden können, beispielsweise Apfelsaftgetränke aus ausländischen Äpfeln.
Widerstand der Bierbrauer
Der Vorschlag stiess jedoch in der Getränkeindustrie und bei den Bierbrauern auf Kritik. Da Bier zu 90 Prozent aus Wasser bestehe und die anderen Bestandteile – Hopfen und Malz – nicht aus der Schweiz stammten, gebe es künftig kein Schweizer Bier und keine regionalen Biere mehr, kritisierte der Brauerei-Verband.
Der Bundesrat will dem nun mit einer differenzierteren Bestimmung Rechnung tragen. Die Verordnung wird indes nicht alle Getränketypen abschliessend regeln, wie der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage aus dem Parlament ankündigte. Eine Prüfung im Einzelfall müsse möglich bleiben. Im Einzelfall seien auch die Erwartungen der Konsumenten an ein Schweizer Produkt zu berücksichtigen.