Bier darf man nicht als «bekömmlich» bewerben

Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden. Das hat ein Gericht in Deutschland am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstosse gegen eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hiess es zur Begründung.

Bier darf nicht «bekömmlich» sein: Junge Frauen am Oktoberfest in München. (Archiv) (Bild: sda)

Bier darf nicht als «bekömmlich» beworben werden. Das hat ein Gericht in Deutschland am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstosse gegen eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hiess es zur Begründung.

Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff «bekömmlich» angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg.

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