Bischof segnet Kompromiss in baselstädtischer Kirchenverfassung ab

Der Bischof von Basel, Felix Gmür, hat den im Dezember mit den römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel ausgehandelten Kompromiss zu den Gleichstellungsinitiativen für Basel-Stadt nun auch formell genehmigt. In Zukunft will er zudem auf die Genehmigungspflicht bei Kirchenverfassungsänderungen im Stadtkanton verzichten.

Der Bischof von Basel, Felix Gmür, hat den im Dezember mit den römisch-katholischen Landeskirchen der beiden Basel ausgehandelten Kompromiss zu den Gleichstellungsinitiativen für Basel-Stadt nun auch formell genehmigt. In Zukunft will er zudem auf die Genehmigungspflicht bei Kirchenverfassungsänderungen im Stadtkanton verzichten.

Die mit Schreiben vom 22. April erfolgte Genehmigung durch den Bischof betrifft die Ausformulierung der Gleichstellungsinitiative in der römisch-katholischen Kirchenverfassung von Basel-Stadt, wie die baselstädtische Kirche am Dienstag mitteilte. Die Initiative war von der Synode am 25. März mit grossem mehr angenommen worden.

Eingereicht worden waren die Gleichstellungsinitiativen 2012 in den katholischen Landeskirchen beider Basel. Sie wollen die Kirchenbehörden dazu verpflichten, sich für die Zulassung von Frauen zum Priesteramt einzusetzen. Für die Ausformulierung in den Kirchenverfassungen fanden Gmür und Kirchenvertreter darauf im Dezember einen Kompromiss, gemäss dem die Behörden das Initiativanliegen «unterbreiten» statt darauf «hinwirken» sollen.

Die Synode der römisch-katholischen Kirche Baselland wird erst im Juni über die Formulierung befinden. Die Urnenabstimmung soll danach in beiden Kantonen am 28. September stattfinden. Im Falle eines Ja könnte der neue Verfassungstext Anfang 2015 in Kraft treten.

Künftig keine Genehmigung mehr nötig

Bischof Gmür will im weiteren künftig auf die Genehmigung von Kirchenverfassungsänderungen in Basel-Stadt verzichten. Dies habe er ebenfalls mitgeteilt. Die Genehmigungspflicht für Verfassungsänderungen sei in der Schweiz einzigartig. Mit dem Verzicht wolle der Bischof nun die klare Trennung zwischen kanonischen und staatskirchenrechtlichen Organen und Zuständigkeiten unterstreichen.

Nächster Artikel