Im Ringen um die Gleichstellungsinitiativen der römisch-katholischen Landeskirchen beider Basel haben Bischof Felix Gmür und Landeskirchenvertreter einen Kompromiss gefunden. Die geänderte Formulierung muss noch den Synoden vorgelegt werden.
Die Gleichstellungsinitiativen verlangen, dass sich die zuständigen römisch-katholischen Behörden in Basel-Stadt und Baselland für die Abschaffung des Pflichtzölibats und die Zulassung von Frauen zum Priesteramt einsetzen. Gmür hatte jedoch Ende Oktober vor Rechts- respektive Gewissensproblemen mit dem Initiativtext gewarnt.
Bei einem Treffen habe nun eine einzige Formulierungsabschwächung einen beidseits gangbaren Weg gebracht, teilten die Landeskirchen am Dienstag mit. Konkret sollen die Landeskirchenbehörden per Kirchenverfassungs-Auftrag nicht mehr auf das Initiativ-Anliegen «hinwirken», sondern es «unterbreiten».
Der neuen Formulierung könne der Bischof zustimmen. Laut Mitteilung soll damit «noch klarer zum Ausdruck kommen, dass die Landeskirchen die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen und die je eigenen Zuständigkeiten der kirchlichen respektive staatskirchlichen Organe respektieren».
Die Kirchenrats- und Synodenpräsidien wollen diese Anpassungen durch die Synoden absegnen lassen, dies per Rückkommen auf die deutliche Zustimmung vom 25. Juni 2013. Ziel sei, den neuen Vorschlag den Stimmberechtigten am 28. September 2014 vorzulegen – wie bisher koordiniert zwischen den Landeskirchen Basel-Stadt und -Landschaft.
Gemäss dem geltenden Text erfordert eine Kirchenverfassungsänderung die Genehmigung des Diözesanbischofs. Gmür, Bischof von Basel mit Bistumssitz in Solothurn, hatte die Landeskirchen wegen der Gleichstellungsinitiativen Anfang November zum Gespräch eingeladen und angekündigt, er wolle die Mitwirkungsrechte respektieren.