Der Wohnkanton soll die ungedeckten Pflegekosten auch dann übernehmen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Umstritten ist noch, wer die Beiträge festlegen soll.
Die grosse Kammer nahm am Donnerstag einen Gesetzesentwurf mit 165 Stimmen ohne Gegenstimme an. Sie folgte damit ihrer Gesundheitskommission und dem Ständerat, welcher die Vorlage in der Herbstsession einstimmig angenommen hatte.
Ziel ist es, die Pflegefinanzierung klarer zu regeln. Heute gelten unterschiedliche Bestimmungen. Die Mehrheit der Wohnsitzkantone übernimmt die ungedeckten Pflegekosten, wenn die Patientin oder der Patient in ein ausserkantonales Pflegeheim eintritt. Einige Kantone wiederum sind der Ansicht, dass der Standortkanton des Pflegeheims für die Restkosten zuständig ist.
Bundesrat unterstützt Gesetz
Die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK) hat deshalb eine neue Regel für die Pflegefinanzierung vorgeschlagen. Sie möchte damit Streitigkeiten um die Zuständigkeit zwischen Kantonen verhindern. Der Bundesrat unterstützt die geplante Gesetzesänderung.
Künftig soll der Wohnsitzkanton auch dann für die Restkosten aufkommen müssen, wenn das Pflegeheim in einem anderen Kanton liegt. Die Neuregelung soll nicht nur im Falle eines ausserkantonalen Pflegeheimaufenthalts, sondern auch im Falle von ausserkantonal ambulant erbrachter Krankenpflege gelten.
Revision hat auch Nachteile
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Ständerätin Christine Egerszegi (FDP/AG) zurück. In der Vernehmlassung stiessen die geplanten Änderungen grösstenteils auf Zustimmung.
Bemängelt wurde allerdings, dass der Herkunftskanton die Beiträge festlegen soll, die er zahlt. Diese könnten tiefer sein als jene, die im Standortkanton des Pflegeheims zur Deckung der Restkosten nötig sind.
Wer für die Differenz aufkommt, sei weiterhin nicht geklärt, lautete die Kritik. Streitfälle und langwierige Gerichtsverfahren sowie mühselige Aushandlungen von Kompromissen im Einzelfall seien deswegen programmiert.
Nationalrat will Klarheit schaffen
Dem will der Nationalrat vorbeugen. Er beschloss oppositionslos, der Herkunftskanton müsse die Restkosten nach den Regeln des Standortkantons des Pflegeheims übernehmen. So will er vermeiden, dass ungedeckte Kosten verbleiben, die den Patientinnen und Patienten aufgebürdet werden.
«Wenn wir die Freizügigkeit wollen, müssen wir klare Regeln definieren», sagte Ruth Humbel (CVP/AG) im Namen der Kommission. «Sonst schaffen wir nur eine halbe Lösung.» Sämtliche Fraktionen unterstützten diesen Vorschlag.
Die Vorlage geht nun mit dieser Differenz wieder an den Ständerat.