Der Energiekonzern BKW hat vor Bundesgericht gewonnen: Die Betriebsbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg wird nicht befristet. Laut den Richtern in Lausanne ist die Sicherheit mit der laufenden Aufsicht durch das Nuklearsicherheitsinspektorat gewährleistet.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2012 entschieden, dass das AKW Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine weiterführende Bewilligung forderten die Richter in St. Gallen vom Energiekonzern BKW ein Verlängerungsgesuch mit umfassendem Instandhaltungskonzept.
Die BKW kam dieser Forderung im vergangenen August zwar nach und reichte die verlangten Unterlagen beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein. Den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts fochten die BKW und das UVEK gleichwohl beim Bundesgericht an.
Fachbehörde weiss es besser
Dessen II. öffentlichrechtliche Abteilung hat die Beschwerden an ihrer öffentlichen Beratung Donnerstag nun mit einer Mehrheit von vier zu einer Richterstimme gutgeheissen. Das AKW Mühleberg verfügt damit über eine unbefristete Betriebsbewilligung.
Nach Ansicht der Richter in Lausanne genügt zur Gewährleistung der Sicherheit die laufende Aufsicht des Eidg. Nukelarsicherheitsinspektorats (ENSI). Sowohl das UVEK als auch das ENSI hätten in der Vergangenheit mehrfach dargelegt, dass das AKW Mühleberg für den laufenden Betrieb sicher sei.
Der Richter dürfe von dieser Einschätzung der Fachbehörde nur aus triftigen Gründen abweichen. Das Gericht relativiert damit die Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf den Zustand des rissigen Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit.
Laufender Prozess
Laut Bundesgericht kann diesen offenen Fragen unter der Aufsicht des ENSI begegnet werden. Dabei gehe es darum, den guten Zustand des Kraftwerks zu erhalten und Nachrüstungen an den aktuellen Stand der Technik vorzunehmen. Dies sei ein laufender Prozess.
Eine Klärung und Lösung der bestehenden Probleme in dem vom Bundesverwaltunsgericht verlangten Bewilligungsverfahren durch das UVEK wäre laut Bundesgericht im übrigen auch nicht zweckmässig.
Zum Einen stehe fest, dass das ENSI über das beste Fachwissen verfüge und sich das UVEK ohnehin auch auf seine Einschätzung stützen müsse. Zudem könne sich das Verfahren beim UVEK wegen der vielfachen juristischen Anfechtungsmöglichkeiten endlos in die Länge ziehen.
Was die Sicherheit des AKW Mühleberg angeht, spielt es nach Ansicht des Gericht im übrigen gar keine entscheidende Rolle, ob diese nun im Aufsichts- oder Bewilligungsverfahren gewährleistet wird.
Betrieb bis 2022 angekündigt
Auslöser der nun beendeten Kontroverse bildete der Entscheid des UVEK von 2009, dem AKW eine unbefristete Betriebsbewilligung auszustellen, unter laufender Aufsicht des ENSI. Das Bundesverwaltungsgericht hiess dann vor einem Jahr die dagegen erhobene Beschwerde von Anwohnern gut.
Es war zum Schluss gekommen, dass es nicht angehe, ein bereits seit 1971 bestehendes AKW einfach auf Zusehen hin weiter zu betreiben. Die gewichtigen Probleme beim AKW Mühleberg würden eine Befristung der Bewilligung verlangen, um verschiedene Aspekte zu klären, beziehungsweise die Mängel nachzubessern.
Die BKW hatte in der Vergangenheit geäussert, das AKW Mühleberg bis 2022 betreiben und danach voll auf erneuerbare Energie setzen zu wollen. Gemäss ihrem nun an sich obsolet gewordenen Instandhaltungskonzept hätte die BKW rund 170 Millionen Franken für Nachrüstmassnahmen investieren wollen.