Das Bundesgericht hat eine von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) verfügte Strompreissenkung aus dem Jahr 2009 nur teilweise gutgeheissen. Das teilte am Donnerstagmorgen der Berner Energiekonzern BKW mit.
Die BKW war – neben anderen Eigentümern von Übertragungsnetzen – von der Verfügung betroffen und focht diese bis vor Bundesgericht an. Dort hat der Energiekonzern nun teilweise Recht erhalten. Welche finanziellen Auswirkungen das Urteil für die BKW habe, sei noch offen, teilte das Unternehmen mit.
Im Streit zwischen der ElCom und der BKW ging es um die Frage, wie hoch die Kapitalkosten für Übertragungsnetze berechnet werden dürfen.
Die ElCom hatte es im April 2009 abgelehnt, für die Verzinsung der Kapitalkosten für Anlagen, die vor 2004 in Betrieb gingen, den ordentlichen Zinssatz zuzulassen. Für die BKW hatte die ElCom verfügt, die anrechenbaren Netzkosten für das Jahr 2009 um 1 Prozent respektive um rund 10 Millionen Franken zu senken.
Gestützt auf das Bundesgerichtsurteil muss die ElCom nun die anrechenbaren Netzkosten der BKW neu berechnen.