Die Bernische Kraftwerke AG (BKW) hat beim zuständigen Departement vorsorglich ein Verlängerungsgesuch und ein Instandhaltungskonzept für den Langzeitbetrieb des AKW Mühleberg eingereicht. Die BKW reagiert damit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März.
Das vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) geforderte Instandhaltungskonzept enthalte die bereits bestehenden und beim Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) eingereichten Analysen und Nachrüstkonzepte, teilte die BKW am Dienstag mit.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März eine Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die zeitlich unbeschränkte Betriebsbewilligung für das AKW gutgeheissen und den Betrieb aus Sicherheitsgründen auf Ende Juni 2013 befristet.
Gegen diesen Entscheid haben die BKW und das Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) von Bundesrätin Doris Leuthard beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.
Mit dem Verlängerungsgesuch will die BKW erreichen, dass der Weiterbetrieb des AKW Mühleberg auch dann sichergestellt ist, wenn das Bundesgericht das Urteil des BVGer nicht aufheben sollte.
Ende Juli entschied das BVGer, dass das UVEK das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg inhaltlich prüfen muss, welches Anwohner des Berner Kraftwerks nach der Fukushima-Katastrophe 2011 gestellt hatten.