BL-Kantonsgericht tritt nicht auf Abstimmungsbeschwerde ein

Das Baselbieter Kantonsgericht ist am Mittwoch auf eine Beschwerde gegen die kantonale Abstimmung vom vergangenen November über die Einführung einer Energieabgabe nicht eingetreten. Die Beschwerde richtete sich gegen eine von der Regierung mitpublizierte Zeitungsbeilage.

Das Baselbieter Kantonsgericht ist am Mittwoch auf eine Beschwerde gegen die kantonale Abstimmung vom vergangenen November über die Einführung einer Energieabgabe nicht eingetreten. Die Beschwerde richtete sich gegen eine von der Regierung mitpublizierte Zeitungsbeilage.

Das Gericht kam in der öffentlichen Urteilsberatung zum Schluss, dass kein aktuelles Rechtsschutz-Interesse mehr besteht, um die geltend gemachte Verletzung des Stimmrechts materiell zu prüfen. Die im Zusammenhang mit der Energieabgabe entstanden Konstellation sei zu spezifisch und werde sich so nicht mehr wiederholen.

Das Kantonsgericht habe sich im Weiteren bereits 2012 im Rahmen einer Beschwerde ausführlich mit der Frage beschäftigt, was den Behörden im Vorfeld einer Abstimmung erlaubt ist. Ein Grundsatzentscheid sei damit bereits gefällt worden. Zudem erachtete das Gericht ein öffentliches Interesse als fraglich.

Der Beschwerdeführer hatte die Publikation der Broschüre «Baselbieter Energiepaket» im Vorfeld der Abstimmung als unzulässige einseitige Propagandaschrift betrachtet. Er reichte deshalb nach deren Erscheinen im Oktober eine Beschwerde wegen Verletzung der Abstimmungsfreiheit ein.

Die Zeitungsbeilage war laut Kanton zwischen 2011 und 2016 sechsmal erschienen und von der Trägerschaft des Energiepakets herausgegeben worden. Dazu gehören neben dem Kanton die Wirtschaftskammer, die Basellandschaftliche Kantonalbank, der Hauseigentümerverband sowie die Stromversorgungsunternehmen EBL und EBM.

Der Kanton Basel-Landschaft hatte das Energiepaket 2010 zusammen mit dem Gewerbe lanciert. Mit dem Programm sollen Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich gefördert werden.

Zeitpunkt der Publikation «auffällig»

Auf die inhaltlichen Fragen ging das Kantonsgericht nach dem Nichteintretens-Entscheid nicht ein. Einzelne der fünf Richter liessen jedoch während der Urteilsberatung durchblicken, dass es durchaus interessante Fragen zu besprechen gegeben hätte. Der Zeitpunkt der Publikation etwa sei «auffällig» gewesen.

Der Laufentaler Stimmbürger hatte mit seiner Beschwerde im Weiteren vorsorglich beantragt, das Resultat der Abstimmung sei bei einem «knappen» Ausgang aufzuheben und der Urnengang zu wiederholen. Nach der deutlichen Ablehnung der Energieabgabe durch das Stimmvolk erklärte das Gericht diesen Antrag indes als gegenstandslos.

Die Energieabgabe hätte als neue Zwecksteuer auf den Verbrauch nicht-erneuerbarer Wärmeenergie erhoben und direkt bei den Endverbrauchern und Liegenschaftseigentümern eingezogen werden sollen. Die dazu notwendigen Anpassungen der Kantonsverfassung und des Energiegesetzes wurden an der Urne mit rund 57 Prozent Nein-Stimmenanteil verworfen.

Mit der Energieabgabe wollte der Kanton Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen finanzieren. Mit der im vergangenen Juni vom Parlament verabschiedeten Totalrevision des Energiegesetzes waren die Mittel für das Baselbieter Energiepaket verdreifacht worden.

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