BL-Landrat für ÖREB-Kataster über Eigentumsbeschränkungen

Der Kanton Basel-Landschaft muss gemäss Bundesvorgaben ein Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführen. Der Landrat hat am Donnerstag einstimmig eine dazu nötige Gesetzesänderung beschlossen.

Der Kanton Basel-Landschaft muss gemäss Bundesvorgaben ein Kataster über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) einführen. Der Landrat hat am Donnerstag einstimmig eine dazu nötige Gesetzesänderung beschlossen.

Geändert hat der Landrat für die Einführung des ÖREB-Katasters das kantonale Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches. Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Er muss sich an Rahmenbedingen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben.

Mit dem Kataster soll es einfacher werden, die entsprechenden Informationen für ein Grundstück zusammenzutragen. Es weist die wichtigsten Auflagen, die auf Grundstücken lasten, verbindlich aus. Dazu gehören Nutzungspläne, Baulinien, belastete Standorte, Grundwasserschutzzonen, Naturgefahren und ähnliches. Es ist im Internet online abrufbar.

Das neue Register soll die Rechtssicherheit stärken und bis Ende 2019 schweizweit eingeführt sein. Es basiert auf einer Verordnung des Bundesrats aus dem Jahr 2009. In einer ersten Phase haben acht Kantone das ÖREB-Kataster eingeführt.

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