BL-Landratskommission will Härtefallklausel für Privatschulbeiträge

Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) des Baselbieter Landrats will entgegen der Regierung Subventionen für den Besuch von Privatschulen teilweise beibehalten. Beiträge sollen künftig auf Gesuch von Erziehungsberechtigten gewährt und an deren Einkommen und Vermögen geknüpft sein.

Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission (BKSK) des Baselbieter Landrats will entgegen der Regierung Subventionen für den Besuch von Privatschulen teilweise beibehalten. Beiträge sollen künftig auf Gesuch von Erziehungsberechtigten gewährt und an deren Einkommen und Vermögen geknüpft sein.

Der Wechsel an eine Privatschule könne aus pädagogischen Gründen erfolgen oder weil ein Kind aus diversen Gründen in der staatlichen Schule keine erfolgreiche Laufbahn absolvieren könne, begründet die BKSK die «Härtefallklausel» in ihrem am Freitag erschienenen Kommissionsbericht. Diese soll es auch einkommensschwachen Haushalten ermöglichen, einen Privatschulbesuch zu finanzieren

Verabschiedet wurde der entsprechende Antrag zu Handen des Landrats in der BKSK mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Beitrag soll maximal 2500 Franken pro Jahr betragen. Die Vergabepraxis soll von der Regierung auf Verordnungsstufe festgelegt werden.

Die Baselbieter Bildungsdirektion lehnt gemäss Kommissionsbericht eine Härtefallklausel indes ab. Diese würde zu einem grösseren administrativen Aufwand führen als die bisherige Regelung, wonach direkt mit den Schulen abgerechnet wird.

Gegen «Giesskannenprinzip»

Derzeit erhalten in Baselland rund 1500 Schülerinnen und Schüler eine staatliche Unterstützung für den Privatschulbesuch. Pro Kind bezahlt der Kanton während der obligatorischen Schulzeit jährlich 2500 Franken. Die Mehrheit der BKSK sowie der landrätlichen Finanzkommission spricht sich gegen eine Beibehaltung dieses «Giesskannenprinzips» aus.

Die Regierung will die Privatschulbeiträge gesamthaft streichen, um so den Finanzhaushalt langfristig um 3,7 Millionen Franken pro Jahr zu entlasten. Sie beantragte dazu eine Änderung des Bildungsgesetzes.

Umsetzen will die Regierung die Sparmassnahme aus der Finanzstrategie 2016-2019 ab kommendem Schuljahr. Betroffenen Schulen und Eltern soll eine Übergangszeit von zwei Jahren eingeräumt werden.

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